
Zu gefährlicher Trieb? Deckbulle wird am Valentinstag zum Fall fürs Gericht

Plus Ein Landwirt aus dem Kreis Neu-Ulm legt wieder einmal Klage wegen einer tierschutzrechtlichen Auflage ein. Das Landratsamt will bestimmte Annäherungsversuche verhindern.

Verfahren am Verwaltungsgericht sind nicht dafür bekannt, besonders unterhaltsam zu sein. Auch in diesem Fall geht es um eine ernste Angelegenheit. Aber der Termin bietet in Verbindung mit dem Sachverhalt durchaus Anlass zum Schmunzeln. Ausgerechnet am 14. Februar, gemeinhin bekannt als Valentinstag, befasst sich das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg mit einem Deckbullen und ungewollten Annäherungsversuchen an Artgenossinnen.
Wegen einer tierschutzrechtlichen Anordnung klagt ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg, der der Justizbehörde bereits gut bekannt ist, gegen den Freistaat Bayern. Wolfgang Miller, Pressesprecher des Gerichts, schildert auf Nachfrage unserer Redaktion die Hintergründe des Falls. Demnach hält der Landwirt in seinem Stall neben Kühen auch einen Deckbullen. Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Bescheid von Mai 2021 angeordnet, dass lahmende Kühe von dem Bullen separiert werden müssen, weil es sonst "zu Aufreitungen kommen kann", wie Miller berichtet. Die Behörde befürchtet also, dass das männliche Tier wegen seiner Triebe andere Tiere im Stall erheblich verletzen könnte.
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