Warum Dietenheim eine neue Polizeiverordnung bekommt
Die Bestimmungen sind jetzt erneuert worden - sie haben hauptsächlich mit tierischen Aspekten des Lebens in der Stadt zu tun.
Die bisherige Polizeiverordnung, zu deren Anordnung die Stadt Dietenheim in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde berechtigt ist, stammt aus dem Jahre 2002. Deshalb wurde nun eine Anpassung an die aktuelle Situation erforderlich.
Die bisherigen Bestimmungen bleiben größtenteils bestehen und wurden an das geänderte Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg angepasst. Neu hinzu kommen die Aufnahme des Schul- und Kindergartengeländes in den öffentlichen Bereich, in dem bereits gilt, dass Hunde an der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen sind. Die für das gesamte Stadtgebiet geltende Verordnung wurde auch auf alle weiteren infrage kommenden Tierarten wie Katzen oder Pferde ausgeweitet.
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