Das Urteil im Fall des Doppelmords von Altenstadt ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslangen Haftstrafen gegen ein Ehepaar wegen Mordes an dem Vater des Mannes sowie an dessen Ehefrau bestätigt. Das Landgericht Memmingen hatte die Angeklagten im vergangenen Mai wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier schuldig gesprochen und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Eheleute aus Altenstadt-Untereichen gemeinschaftlich den 70 Jahre alten Rentner erstickt und seine 55 Jahre alte Frau mit zahlreichen Stichen erstochen hatten. Hintergrund war demnach ein Streit um eine Immobilie, die der Rentner seinem Sohn geschenkt hatte. Der Sohn und seine Frau wollten demnach eine Rückabwicklung der Schenkung verhindern.

Urteil zum Doppelmord in Altenstadt rechtkräftig: Mitangeklagter hatte Alibi besorgt
Einen Freund des angeklagten Paares verurteilte das Landgericht zudem wegen Beihilfe zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Der Mann aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) hatte dem Ehepaar ein Alibi besorgt und für die Tat ein Auto zur Verfügung gestellt.

Die Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, sodass der Fall beim BGH in Karlsruhe landete. Die Überprüfung des Urteils habe aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Senat habe daher die Revisionen aller Angeklagten verworfen. (AZ/dpa)
Anmerkung der Redaktion: Die Tat ereignete sich in Altenstadt-Untereichen, nicht in Illereichen. Wir haben das nachträglich korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.
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