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Illertissen: Glücksspielautomat am Karfreitag in Betrieb: Polizei schreitet ein

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Glücksspielautomat am Karfreitag in Betrieb: Polizei schreitet ein

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    Glücksspielautomaten dürfen am Karfreitag nicht benutzt werden.
    Glücksspielautomaten dürfen am Karfreitag nicht benutzt werden. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Bei einer Tankstelle im Leitschäcker in Illertissen hat die Polizei am Karfreitag, gegen 21.50 Uhr, zwei eingeschaltete Glücksspielautomaten festgestellt. Diese wurden nach Polizeiangaben zu diesem Zeitpunkt von zwei Kunden bespielt. Aufgrund des stillen Feiertages ist das Betreiben solcher Spielautomaten jedoch verboten. Der Betrieb des Glücksspielautomaten wurde untersagt und die Geräte wurden abgeschaltet. Gegen den Tankstellenbetreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. (AZ)

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