Immerhin: Parkgebühren gibt es in der Illertisser Färberstraße nicht. Ganz so teuer wie beim kürzlich am Berliner Flughafen abgeschleppten Wagen dürfte es also nicht werden. Ein Auto mit Hannover-Kennzeichen stand mehr als ein Jahr lang auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), die Parkgebühren beliefen sich auf 200.000 Euro. Der graue Toyota in der Färberstraße ist zwei Jahre lang nicht bewegt worden, berichten zwei Anwohner unabhängig voneinander. Nun soll er abgeschleppt und verwertet werden. Zu den Kosten macht das Landratsamt Neu-Ulm keine Angaben. Was mit dem Leergut im Kofferraum geschieht, steht dagegen schon fest.
Dort türmen sich Einweg-Pfandflaschen, jede im Wert von 25 Cent. Der TÜV des Fahrzeugs ist im September 2021 abgelaufen, die Zulassungsplakette ist abgekratzt. Schon allein das wäre Grund, das Auto zu entfernen: Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Eine derartige „Sondernutzung“ ist nach Auskunft des Landratsamts ab der ersten Minute verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Illertissen: Toyota wird nach zwei Jahren abgeschleppt
Zuständig für die Verwertung von Schrottautos ist der Landkreis, zuvor muss sich der kommunale Ordnungsdienst einer Stadt oder einer Gemeinde an die Behörde wenden. In diesem Fall hat die Stadt Illertissen am Montag einen Antrag auf Entfernung und Verwertung gestellt. Zuvor hatte sich unsere Redaktion an die Stadt- und an die Kreisverwaltung gewandt. Der Illertisser Ordnungsdienst hatte im vergangenen Jahr einen sogenannten „Roten Punkt“ am Toyota angebracht: Auf dem roten Klebezettel wurde dem Halter der 6. Dezember 2024 als Frist gesetzt. Bis zu diesem Tag hätte der Halter sein Auto wegbringen müssen. Getan hat er das nicht. Auch zwei Aufforderungen durch das Landratsamt am 28. November und 21. Januar änderten nichts daran.
Nun wird das Auto abgeschleppt, zu den Kosten macht die Behörde keine Angaben. „Fachgerecht entsorgt“ werden dabei auch alles Gegenstände im Fahrzeug, die als Abfall gelten – in diesem Fall auch die Pfandflaschen. Sollten persönliche Dokumente gefunden werden, bekommt der Halter einen schriftlichen Hinweis, diese abzuholen. Für die Nachbarschaft enden Monate voller nervtötender und erfolgloser Anrufe: Ein Mann hatte sich wiederholt an die Polizei und später auch an die Stadtverwaltung gewandt, dass das Auto abgeschleppt werden solle. Immer habe er gehört, man sei nicht zuständig, berichtet er.
Mich amüsiert immer wieder, wenn ich solche Zettel an diversen Kfz sehe, für wann die zwangsweise Entfernung angedroht wurde und welchen Tag/Jahr wir jetzt schreiben. Scheinbar außer Verschwendung von Papier nichts gewesen. Man mag sich ja fragen, was soll diese Androhung, wenn keine zeitnahen Maßnahmen folgen?
Es kann ja auch sein das jemand plötzlich ins Krankenhaus musste, für die Versicherung kein Geld mehr hatte etc. Was sich die Bewohner aber darum kümmern...dann steht dort halt ein Auto. Ob es morgens losfährt und abends wiederkommt oder sogar bei Grippe des Fahrers auch mal eine Woche dort unbewegt steht.... Was kümmert es diese Anwohner eigentlich?
Sie verwechseln zugelassene Kfz mit nicht zugelassenen Kfz. Hier liegt der gewaltige Unterschied. Wenn zugelassen, dann gibt es auch keine entsprechende Anordnung. Nur andersweitig verstößt es gegen geltende Gesetzgebung.
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