War ein Privatgutachten von 2019 zu Schadensersatzansprüchen überzogen? Und lassen sich durch Erschütterungen bedingte Schäden am Haus nach sieben Jahren noch von alten Mängeln unterscheiden? Eine Rentnerin hatte Klage gegen die Stadt Illertissen erhoben. Sie forderte Schadensersatz für Risse und Setzungen an Haus und Hof durch den Kanalbau 2018 im Saumweg. Beim Prozess vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Memmingen ließ sich die Klägerin vom Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen wenig überzeugen. Sie sagte, sie fühle sich über den Tisch gezogen, stimmte aber letztlich dem widerruflichen Vergleich in Höhe von 8000 Euro zu. Nun ist die Stadt am Zug, bis 14. Mai kann sie ablehnen.
Illertissen
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