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Juristisches Neuland: Altenstadt verklagt Landkreis Neu-Ulm wegen Kreisumlage

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So etwas gab es noch nie: Altenstadt verklagt Landkreis wegen Kreisumlage

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    Das Verwaltungsgericht in Augsburg soll über die Klage des Marktes Altenstadt entscheiden.
    Das Verwaltungsgericht in Augsburg soll über die Klage des Marktes Altenstadt entscheiden. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Trotz der finanziell angespannten Lage will der Landkreis Neu-UIm seine Kreisumlage unverändert lassen. Der Prozentsatz, den die Kommunen von ihren Steuereinnahmen weiterreichen müssen, bleibt gleich. Dennoch liegt beim Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage: Der Altenstadter Bürgermeister Wolfgang Höß sieht in der Höhe der Umlage einen Hauptgrund für die Finanzlücken seiner Gemeinde. Er will sie gerichtlich überprüfen lassen. Einen solchen Fall gab es beim Verwaltungsgericht Augsburg noch nicht.

    Ein entsprechendes Verfahren habe es dort bisher nicht gegeben, sagt Gerichtssprecher Moritz Osteried. Über andere Gerichte könne er keine Aussagen treffen. Die Marktgemeinde Altenstadt hat geklagt und eine Klagebegründung eingereicht, aktuell arbeitet das Landratsamt an der Erwiderung. Kreiskämmerer Dominic Tausend sagt, zu einem laufenden Verfahren äußere man sich nicht. Nach seiner Erfahrung kann sich ein Rechtsstreit zwischen einer Kommune und dem Landratsamt über Monate oder Jahre ziehen.

    Ärger über Kreisumlage: Altenstadter Bürgermeister Höß fordert faires System

    Was könnte das Gericht entscheiden? Richter Osteried will nicht vorgreifen. Möglich sei, dass die Höhe der Kreisumlage als angemessen eingeordnet wird – oder eben nicht. Sofern das Verwaltungsgericht die Umlage als zu hoch einstuft, stehen wiederum mehrere Möglichkeiten offen. Die Kammer könnte eine konkrete Höhe festlegen oder vom Landratsamt einfordern, selbst eine neue, andere Regelung zu treffen. Angaben zum zeitlichen Horizont machte Osteried nicht.

    Altenstadts Bürgermeister Höß kritisierte im Januar im Marktrat, dass das Landratsamt auch Aufgaben des Freistaats übernehme. Diese müsse auch der Freistaat bezahlen, argumentierte der Bürgermeister. Nach seiner Auffassung werden diese Kosten aber zumindest teilweise von den Kommunen getragen. Bei der Klage gehe es darum, ein faires Verteilsystem zu schaffen.

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