Trotz staatlicher Unterstützung hat die Corona-Pandemie die Fahrschule aus Weißenhorn ordentlich gebeutelt. „Ich hatte zwei Angestellte, die sind beide weg“, erzählt der Inhaber bei einer Verhandlung am Verwaltungsgericht in Augsburg. Viele Fahrschüler seien nach Ulm rübergegangen. Und jetzt soll der Mann auch noch 9000 Euro zurückzahlen? Wenn die Regierung von Schwaben ihre Forderung durchsetzen sollte, so macht es der Fahrlehrer unmissverständlich klar, dann könne er seine Fahrschule zumachen. Deshalb wehrt er sich.
Neben Verfahren, bei denen es um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geht, nehmen Konflikte wegen der Überbrückungshilfen derzeit am Gericht viel Zeit in Anspruch. Wie Pressesprecher Florian Jung mitteilt, wurden vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 am Verwaltungsgericht 592 Verfahren dieser Art bearbeitet. Von Anfang 2026 bis Mitte April waren es 116 Verfahren, 288 seien noch anhängig. Jung wundert das nicht: Viele Unternehmen bekamen während der Pandemie finanzielle Hilfe vom Staat. Deshalb gibt es auch häufig Streit.
Der Kläger sagt, er habe keine Post und keine E-Mail mehr von der Behörde bekommen
Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um kurzfristige Hilfszahlungen, die im Regierungsbezirk Schwaben von der Regierung von Schwaben auf Antrag ausgezahlt wurden. Bei den Corona-Beihilfen handelt es sich hingegen um meist noch höhere Summen, die in Bayern die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern ausbezahlt hat, wenn Betriebe die Anforderungen erfüllten.
Der Fahrlehrer aus Weißenhorn hat die Überbrückungshilfe im Mai 2020 übers Internet bei der Regierung von Schwaben beantragt - mit Erfolg. Per E-Mail erhielt er den positiven Bescheid. Doch zweieinhalb Jahre später hakte die Behörde nach und forderte einen Nachweis dafür, dass der erwartete finanzielle Engpass bei dem Betrieb durch die Corona-Einschränkungen auch tatsächlich eingetreten ist. Dieses Schreiben ging laut der Regierung per Post und E-Mail raus. Weil darauf keine Rückmeldung kam, gab es mehrere Erinnerungen per Post und E-Mail. Weil sich der Fahrlehrer auch darauf nicht mehr gemeldet hatte, widerrief die Behörde den Bescheid – und verlangte das Geld zurück.
Der Fahrlehrer klagte dagegen. Er behauptet, keines dieser Schreiben bekommen zu haben, weder per Post, noch per E-Mail. Bei der Post gebe es immer wieder Probleme, sagt er vor Gericht. Im Briefkasten seiner Fahrschule landen demnach immer wieder Briefe, die an seine Nachbarn adressiert sind, und diese bekommen Post für die Fahrschule. „Ich lasse meine Firmenpost inzwischen nach Hause schicken“, erzählt er.
Die beiden Vertreterinnen der Regierung von Schwaben überzeugt das wenig: „Für uns ist es schwer nachvollziehbar, dass die Schreiben nicht zugestellt wurden.“ Sie wollen deshalb von ihrer Forderung auch nicht abweichen. Eine Stundung oder Ratenzahlung lehnt der Fahrlehrer ab - er könne sich das nicht leisten. „Momentan läuft es nicht gut“, berichtet er. Immer wieder pfusche die Bundesregierung rein. Seit 2015 werde der Führerschein ständig teurer, bei den Fahrschulen bleibe aber nicht mehr hängen. Jetzt will die Politik den Führerschein günstiger machen. Der Fahrlehrer fragt sich, wie das gehen soll. „Ein Fahrsimulator kostet 40.000 Euro. Und der Fahrlehrer will auch Geld verdienen.“
Die Regierung von Schwaben hat fast 316 Millionen Euro an Soforthilfen ausgezahlt
Doch die Vorsitzende Richterin deutet an, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Betriebe müssten gleich behandelt werden. Die Probleme mit der Postzustellung bezeichnet sie aber als „Sonderfall“ und regt eine Verständigung beider Seiten an. Sollte der Fahrlehrer verurteilt werden, müsste er nämlich auch die Prozesskosten tragen.
Tatsächlich kommt es zu einem Kompromiss: Die Beklagtenseite weist auf die Möglichkeit hin, einen Antrag auf Erlass der Rückforderung zu stellen. Der Kläger müsse dafür mittels Steuerbescheid nachweisen, wie es um seinen Betrieb steht. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt erklärt der Fahrlehrer, dass er diesen Weg gehen, die Klage zurücknehmen und auf Rechtsmittel verzichten werde. Für das Gericht ist der Fall damit erledigt: Das Verfahren wird eingestellt, der Kläger trägt die Kosten dafür.
Bleibt die Frage: Warum gibt es Jahre später noch so viele Verfahren zu den Soforthilfen? Nach Angaben von Philipp Höß, Sprecher der Regierung von Schwaben, wurden zwischen 17. März 2020 und 31. März 2020 ungefähr 65.700 Anträge eingereicht. Etwa 35.600 wurden bewilligt, dabei wurden insgesamt fast 316 Millionen Euro ausbezahlt. Zu einer juristischen Auseinandersetzung kam es Höß zufolge in nur drei Prozent der Verfahren.
Deutlicher Anstieg bei der Zahl der Klageverfahren ab Mitte 2025
Gewährt worden seien die Soforthilfen zweckgebunden ausschließlich zur Bewältigung eines infolge der Corona-Pandemie eingetretenen Liquiditätsengpasses, teilt Höß mit. „Um die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, war es für die Beantragung ausreichend, lediglich eine Prognose hinsichtlich des möglicherweise noch eintretenden Liquiditätsengpasses abzugeben.“ Für den Fall, dass der Engpass tatsächlich in geringerer Höhe eingetreten ist, sei in den Bewilligungsbescheiden die Auflage enthalten gewesen, jegliche Änderungen dahingehend unverzüglich anzuzeigen. „Eine spätere Prüfung der Verwendung der Soforthilfe wurde ausdrücklich vorbehalten“, betont Höß.
Im November 2022 forderte die Augsburger Behörde die Leistungsempfänger erstmals auf, ein Ergebnis der Selbstüberprüfung mitzuteilen und möglicherweise zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzuzahlen. Bei Ausbleiben einer Rückmeldung wurden im Laufe des Jahres 2023 weitere Erinnerungen versandt. Laut Höß kam die überwiegende Anzahl der Betroffenen dieser Aufforderung nach, etwa 8900 Rückmeldungen bleiben jedoch aus. Diese Betriebe wurden von September 2024 an letztmalig zur Rückmeldung aufgefordert.
Auch nach diesem Schreiben blieb in rund 3000 Fällen eine entsprechende Rückmeldung aus. Daher wurden diese Soforthilfebewilligungen ab März 2025 „mangels ausreichender Mitwirkung und dem damit verbundenen Auflagenverstoß“ in voller Höhe widerrufen, wie Höß sagt. „Aufgrund der Vielzahl der seitdem ergangenen und immer noch ergehenden Bescheide kam es circa ab Jahresmitte 2025 zu einem deutlichen Anstieg von Klageverfahren.“
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