Prozess am Amtsgericht: Musste ein Tier wegen eines Streits leiden?
Im nördlichen Unterallgäu ist es zu Differenzen zwischen einem Landwirt und einem Tierbesitzer gekommen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht.
Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat sich ein Landwirt aus dem nördlichen Unterallgäu vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten müssen. Wie Richter Nicolai Braun gegenüber unserer Redaktion aber ausdrücklich betonte, hatte der Fall bei Weitem nicht die Ausmaße der Tierschutzverstöße im südlichen Unterallgäu angenommen, die seit Monaten die Justiz beschäftigen. Im vorliegenden Fall war eine Kuh erkrankt, und der Vorwurf lautete, der 41-jährige Landwirt habe sie "nicht ausreichend tierärztlich begleiten" lassen, sodass ihr unnötige Schmerzen zugefügt worden seien.
Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt
Außerdem habe sich die Zeit von der Feststellung der Krankheit bis zum Einschläfern der Kuh zu lange, nämlich mehr als einen Monat, hingezogen. So hatten auch eine Polizeibeamtin und ein Amtsveterinär ausgesagt. Der Landwirt machte geltend, dass die Kuh gar nicht ihm gehört habe, sondern dass er diese im Auftrag ihres Besitzers in seinem Stall eingestellt und versorgt habe. Obwohl er dreimal den Tierarzt gerufen habe, sei es mit dem Besitzer zu Differenzen in der Frage gekommen, wann die Kuh nun eingeschläfert werden müsse. Damit, so Richter Braun, sei der Streit "auf dem Rücken der Kuh" ausgetragen worden. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt.
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