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Neue Rathausmitte Vöhringen: Darum ist das Bürgerbegehren unzulässig

Vöhringen

Neue Rathausmitte: Bürgerbegehren wegen Vielzahl von Fehlern unzulässig

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    Am Donnerstagabend war die Neue Rathausmitte erneut Thema im Vöhringer Stadtrat. Dementsprechend herrschte im Gremium wieder angespannte Stimmung.
    Am Donnerstagabend war die Neue Rathausmitte erneut Thema im Vöhringer Stadtrat. Dementsprechend herrschte im Gremium wieder angespannte Stimmung. Foto: Thomas Vogel

    Das von der SPD-Fraktion initiierte und von den Grünen unterstützte Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid über die Neue Rathausmitte in Vöhringen ist rechtlich unzulässig. Das hat am Donnerstagabend der Stadtrat mit großer Mehrheit, aber nicht einstimmig bestätigt. Drei Räte lehnten die Zurückweisung ab und setzten sich damit in Widerspruch zur Rechtslage, wie sie Anwalt Uwe Lipinski, der Verfasser eines im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachtens, in seiner Einführung dargelegt hatte. Hier habe der Stadtrat nach „juristischen, nicht nach politischen Erwägungen zu entscheiden“, er habe „keinen Ermessensspielraum“, wies er in seinem Referat die Richtung für die anschließende Aussprache.

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