Das von der SPD-Fraktion initiierte und von den Grünen unterstützte Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid über die Neue Rathausmitte in Vöhringen ist rechtlich unzulässig. Das hat am Donnerstagabend der Stadtrat mit großer Mehrheit, aber nicht einstimmig bestätigt. Drei Räte lehnten die Zurückweisung ab und setzten sich damit in Widerspruch zur Rechtslage, wie sie Anwalt Uwe Lipinski, der Verfasser eines im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachtens, in seiner Einführung dargelegt hatte. Hier habe der Stadtrat nach „juristischen, nicht nach politischen Erwägungen zu entscheiden“, er habe „keinen Ermessensspielraum“, wies er in seinem Referat die Richtung für die anschließende Aussprache.
Vöhringen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden