Erschließungsbeiträge: Oberrother erringen Teilerfolg vor Gericht
Plus Vor der Abschaffung der Erschließungsbeiträge hat die Gemeinde Oberroth drei Straßen ausgebaut und mit den Anwohnern abgerechnet. Diese klagen. Was das Verwaltungsgericht vorschlägt.
Mit frischer Asphaltdecke und neuen Randsteinen wirken die am Ortseingang von Oberroth liegenden Straßen Amselweg, Buchenweg und Sahlenberg übersichtlich und gepflegt. Die laut Einschätzung des Straßenbauamts vorher unzureichende Einmündung des Sahlenbergs in die Staatsstraße ist jetzt breit und überschaubar. Eigentlich könnten die Anwohner mit dem kürzlich erfolgten Straßenausbau zufrieden sein. Einige sind es aber nicht. Sie fühlen sich von der Gemeinde ungerechtfertigt zur Kasse gebeten und haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht gegen die Erschließungskosten geklagt.
Bei der Verhandlung haben die Richter den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen. Laut diesem soll die Gemeinde Oberroth die von den Anliegern bereits geleisteten Beitragsbescheide für den Straßenausbau reduzieren. Die Anwohner müssen zwar den Kanalbau anteilsmäßig tragen, nicht aber die für die Herstellung des Stauraumkanals entstandenen Mehrkosten. Wenn die Gemeinde den Vergleich annimmt, muss sie also den Anliegern des Buchenwegs insgesamt 22.204 Euro anteilig rückerstatten sowie den betroffenen Anwohnern der Straße Sahlenberg den Betrag von 18.417 Euro. Laut Dominikus Findler, Leiter des zuständigen Wasserwirtschaftsamts Donauwörth, ist ein Stauraumkanal ein technisches Bauwerk zur Niederschlagswasserbeseitigung in einem Gebiet. Während die Anlieger nur für den normalen Kanal bezahlen müssen, ist ein Stauraum alleinige Aufgabe der Gemeinde.
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