Braucht Osterberg eine eigene Stellplatzsatzung?
In Altenstadt und Kellmünz gibt es klare Regelungen, wie viele Parkplätze bei neuen Wohngebäuden entstehen müssen. So fiel die Entscheidung in Osterberg aus.
Wie viele Stellplätze sollen künftig für eine Wohneinheit in Osterberg erforderlich sein? Mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat jetzt befasst. Die Räte haben eine klare Meinung zu diesem Thema.
Bürgermeister Martin Werner erklärte, warum das Thema nun aktuell geworden war: In der Januar-Sitzung des Gemeinderats wurde zu einer Bauvoranfrage auch ein Stellplatz-Nachweis beschlossen. In der Gemeinde gilt bereits eine Garagen- und Stellplatzordnung aus dem Jahr 1993. Darin ist für Wohngebäude ein Stellplatz je Wohnungen in Einfamilienhäusern festgelegt.
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