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Illertissen
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Polizeikontrolle bei Illertissen: Beamten ahnden mehrere Verstöße

Illertissen/A7

Polizeikontrolle bei Illertissen: Manipulierte Abgasreinigung und weitere Verstöße

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    Auf dem Parkplatz Tannengarten der A7 bei Illertissen haben Kontrolleure der Autobahnpolizei Memmingen am Mittwochabend den Schwerverkehr überprüft.
    Auf dem Parkplatz Tannengarten der A7 bei Illertissen haben Kontrolleure der Autobahnpolizei Memmingen am Mittwochabend den Schwerverkehr überprüft. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Unter anderem Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie Manipulationen am Fahrzeug haben Beamte der Autobahnpolizei Memmingen bei einer Kontrollaktion bei Illertissen beanstandet. Am Mittwoch in den Abendstunden schauten sie auf dem Parkplatz Tannengarten an der A7 beim Schwerverkehr genauer hier.

    Dem Polizeibericht zufolge führte etwa ein 34-jähriger Fahrer eines Kleintransporters keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten, sodass die Beamten eine Tagesruhezeit von elf Stunden anordneten. Außerdem musste der polnische Fahrer hierfür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen. Gleichzeitig stellten die Beamten an seinem Fahrzeug eine Manipulation der Abgasnachbereitungsanlage fest, woraufhin die Weiterfahrt für das Fahrzeug bis zur Reparatur oder Abschleppung angeordnet wurde. Hierfür musste das Unternehmen des Fahrers ebenso eine Sicherheitsleistung hinterlegen, diesmal jedoch in Höhe von 1000 Euro.

    Fahrer und Unternehmen müssen Sicherheitsleistungen hinterlegen

    Bei weiteren kontrollierten Fahrern wurden nach Angaben der Polizei gleichgelagerte Verstöße festgestellt. Ein 43-jährger Fahrer einer Sattelzugmaschine aus den Niederlanden und dessen Unternehmen mussten für unzureichende Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten demnach eine Sicherheitsleistung von mehr als 450 Euro hinterlegen. Ein 37-jähriger Fahrer eines Kleintransporters aus Polen musste für eine manipulierte Abgasnachbereitungsanlage eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro hinterlegen. Auch für dessen Fahrzeug untersagten die Beamten die Weiterfahrt. (AZ)

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