Weil er zwei junge Praktikantinnen begrapscht und geküsst hatte, eine davon war erst 15 Jahre alt, ist ein Pflegehelfer vom Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt worden. Der Richter kritisierte in der Urteilsbegründung auch das Seniorenheim im südlichen Landkreis, in dem sich der Fall zugetragen hat.
Neu-Ulm
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