Mordprozess: So wurde der Ehemann vom Zeugen zum Tatverdächtigen
Plus Ermittler schildern vor Gericht, warum der Mann der Getöteten vor der Festnahme in Wullenstetten noch als Zeuge befragt wurde. Sein Anwalt sieht ein Problem.
Zunächst war er als Zeuge vernommen worden, dann stand er plötzlich unter Tatverdacht und wurde festgenommen. Jetzt muss sich Hadji N. M. vor Gericht verantworten, weil er seine Ehefrau in Wullenstetten heimtückisch ermordet haben soll und versucht haben soll, die Tat zu verschleiern. Sein Verteidiger ist aber der Meinung, dass Polizisten und Ermittlern ein Fehler unterlaufen war. Er forderte deshalb am zweiten Prozesstag nach jeder ihrer Aussagen, diese nicht zu verwerten.
Rechtsanwalt Werner Hamm betonte am Dienstag vor dem Schwurgericht am Landgericht Memmingen, dass der Ehemann nach dem Fund der Leiche der Ehefrau sofort als Tatverdächtiger hätte belehrt und befragt werden müssen – und nicht, wie es zunächst geschah, als Zeuge. Doch für ein Beweisverwertungsverbot, wie es der Verteidiger vorbrachte, liegen nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Christian Liebhart keine Voraussetzungen vor.
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