Messerattacke in Asylunterkunft: Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe
Plus Im Prozess um einen Angriff in Regglisweiler verlesen Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers. Beide Seiten halten den Angeklagten für schuldig.
Es sei ein "Gewaltexzess" gewesen, der sich im August 2021 in einer Asylunterkunft in Regglisweiler abgespielt habe. So bezeichnet der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Messerattacke eines 24-Jährigen auf dessen beinahe gleichaltrigen Mitbewohner. Hinterrücks habe der Angeklagte 18-mal auf das Opfer eingestochen und ihn dabei lebensbedrohlich verletzt. Aktuell muss sich der Mann vor dem Landgericht Ulm verantworten. Für den Staatsanwalt war die Attacke des mutmaßlichen Täters von Heimtücke geprägt. Deshalb fordert er nun eine hohe Strafe.
Zehn Jahre Freiheitsentzug halte er für Tat und Schuld angemessen, sagt der Staatsanwalt. Als der Mitbewohner dem Angeklagten den Rücken zugedreht hatte, habe er mit dem Ziel, diesen zu töten, brutal zugestochen. Das Opfer habe sich gegen diesen Gewaltakt nicht wehren können. Einer der Stiche verfehlte nur knapp dessen Halsschlagader. "Das Opfer hatte einen großen Schutzengel, anders kann er das kaum überleben", fügt der Staatsanwalt hinzu.
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