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03.08.2009

Chronologie: Das Schreiber-Verfahren

Chronologie: Das Schreiber-Verfahren
Foto: DPA

Der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber (75) hat sich in Kanada seit zehn Jahren mit allen juristischen Mitteln seiner Auslieferung an Deutschland entzogen. Ein Rückblick:

Oktober 1995: Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.

September 1997: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.

März 1999: Schreiber flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.

August 1999: Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Mann wird in Toronto gefasst. Die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung. Gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740 000 Euro) kommt er im September wieder auf freien Fuß.

März 2000: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichen Betrugs und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.

Januar 2001: Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.

Mai 2004: Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.

Juni 2004: Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.

Juli 2005: Der Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln ("Lex Schreiber"). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.

Februar 2007: Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.

Juni 2007: Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher "Rechtsbrüche" auf Schadenersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage wenige Tage später ab.

Oktober 2007: Der Oberste Gerichtshof weist erneut eine Klage Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Doch kurz vor der Bekanntgabe ruft Schreibers Anwalt ein Bundesgericht in Toronto an.

November 2007: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren - sein dritter Gang zum Supreme Court. Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.

Dezember 2007: Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.

März 2008: Das Oberste Gerichtshof in Ottawa lehnt es ab, sich mit Schreibers Einspruch zu befassen. Zuvor hatte Justizminister Rob Nicholson allerdings zugesagt, den Lobbyisten solange nicht abzuschieben, wie er für die Ermittlungen zur Schmiergeldaffäre mit Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht wird.

August 2008: Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.

Dezember 2008: Der Supreme Court lehnt es erneut ab, sich mit einem Widerspruch des Geschäftsmanns zu beschäftigen.

Juli 2009: Das Berufungsgericht von Ontario weist den fünften Widerspruch Schreibers zurück.

August 2009: Nach einer letzten Niederlage vor Gericht wird Schreiber nach Deutschland geflogen.

Mai 2010: Schreiber wird vom Landgericht Augsburg zu acht Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte künden Revision an. (dpa)

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