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  3. Von Rente bis Bahntickets: Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Von Rente bis Bahntickets
23.12.2019

Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Reisende stehen vor einer Abflugtafel im Flughafen in München. Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen.
4 Bilder
Reisende stehen vor einer Abflugtafel im Flughafen in München. Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen.
Foto: Matthias Balk/dpa

Bahn fahren, fliegen, Renten - 2020 ändert sich für viele Bürger eine ganze Menge. Von den Änderungen sind Millionen Menschen betroffen. Eine Übersicht.

Mehr Rente, günstigere Bahnfahrten: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland 2020 ändert:

  • Bahn: Bahntickets im Fernverkehr sollen günstiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn hat schon angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weiterzugeben. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.
  • Fliegen: Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.
  • Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Auch hier bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.
  • Azubi-Mindestlohn: Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr - sofern der Bundesrat zustimmt.
  • Gesundheits-Apps: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
  • Masern-Impfpflicht: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
  • Patienten: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.
  • Hebammen-Ausbildung: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.
  • Niedrigere Steuern auf Tampons und E-Paper: Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • Renten: Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem sollen auf Betriebsrenten weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
  • Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. (dpa)
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