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  3. Karneval-Recht: Heute ist Weiberfastnacht: Herrscht wirklich Narrenfreiheit?

Karneval-Recht
28.02.2019

Heute ist Weiberfastnacht: Herrscht wirklich Narrenfreiheit?

Weiberfastnacht kann zwar ausgelassen gefieert werden, Narrenfreiheit am Arbeitsplatz gilt aber nicht.
Foto: Roland Weihrauch, dpa (Archivbild)

Weiberfastnacht: Heute am 28.02. beginnt der Höhepunkt des Karnevals. Aber herrscht damit wirklich Narrenfreiheit, auch am Arbeitsplatz?

An Weiberfastnacht übernehmen die Frauen die Macht: Überall in Deutschland werden Rathäuser gestürmt und Männern die Krawatten abeschnitten. Doch weshalb feiern wir diesen Tag? Woher stammt der Brauch - und gilt an Weiberfastnacht wirklich Narrenfreiheit?

Ob Lumpiger Donnerstag, Gumpiger Donnerstag, Schmutziger oder schmotziger Donnerstag - allein in Schwaben gibt es mehrere Begriffe für den Donnerstag vor Aschermittwoch. 

Deutschlandweit sind es sogar noch mehr: Aus dem Rheinland stammt der Begriff Weiberfasching, auf Kölsch heißt der Tag "Wieverfastelovend". Im Aachener Raum feiert man den Fettdonnerstag und in Koblenz den Schwerdonnerstag.

Woher kommt der Begriff Weiberfastnacht?

Der Ursprung des Frauen-Tags an Fasching wird im Bonner Stadtteil Beuel vermutet. Bis zum Jahr 1824 war das Feiern an Fasching, bzw. Karneval lediglich den Männern vorbehalten. Dies wollten einige Wäscherinnen nicht länger hinnehmen und gründeten den Verein „Alte Damenkomitee von 1824 e.V.“. Damit erkämpften sie sich die Teilnahme an Faschings-Feierlichkeiten und legten am letzten Donnerstag vor Aschermittwoch die Arbeit nieder. Lesen Sie mehr dazu auch hier.

Welche Bräuche gibt es zur Weiberfastnacht?

Die Bräuche an Weiberfastnacht nicht von Ort zu Ort verschieden. Einer darf dabei jedoch nirgends fehlen: Das Krawatten-Abschneiden. Dieses soll symbolisch zeigen, dass die Frauen den Männern an diesem Tag die Macht nehmen.

Die Tradition entstand jedoch erst nach 1945. An vielen Orten in Deutschland, vornehmlich im Rheinland, erhalten die Männer dafür als Eintschädigung ein kleines Küsschen auf die Wange.

Gilt an Weiberfastnacht wirklich Narrenfreiheit?

Nein, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klarstellt: "Es gibt kein Karnevalsarbeitsrecht." Auch von Weiberfastnacht bis Faschingsdienstag gelten also die üblichen Regeln.

Was ist im Karneval am Arbeitsplatz erlaubt?

Grundsätzlich komme es meist darauf an, in welcher Region man arbeitet. Wer am Rosenmontag verkleidet zur Arbeit kommt, könne da mit Verständnis vom Chef rechnen, wo Karnevalsfeiern üblich sind. Gleiches gilt zum Beispiel für laute Karnevalslieder aus dem Radio, ein Gläschen Sekt unter Kollegen oder Kamelle, die durch die Firma fliegen.

Wenn das seit Jahren so Tradition ist, können Angestellte in der Regel darauf vertrauen, dass närrisches Verhalten keine Konsequenzen nach sich zieht. "Als Bankangestellter in Berlin empfiehlt es sich dagegen nicht, einfach verkleidet hinter dem Schalter zu sitzen", so der Fachanwalt. "Da sollten sich Angestellte am besten ganz normal verhalten."

Kann der Chef Verkleidung am Arbeitsplatz anordnen?

"Wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat und seine Anordnung begründen kann, kann er durchaus Anweisungen zur Betriebskleidung geben - auch an Karneval", so Bredereck. Das werde aber in der Regel eher in Regionen passieren, in denen üblicherweise Karnevalsfeiern stattfinden. Demgegenüber stehe auch immer das Persönlichkeitsrecht des Angestellten. "Es gibt da auch Grenzen", erläutert der Fachanwalt. Etwa, wenn eine vom Arbeitgeber angedachte Verkleidung sexistisch ist. "Keiner muss sich erniedrigen lassen".

Mehr zum Thema: Rußiger Freitag: Datum und Bedeutung (AZ)

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