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  3. Nach Corona-Skandalen: Kabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Nach Corona-Skandalen
29.07.2020

Kabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Ab 2021 darf in der Fleischindustrie nicht mehr mit Leiharbeit oder Werksverträgen gearbeitet werden.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa (Symbol)

Nach der Häufung von Corona-Fällen in Fleischbetrieben hat die Bundesregierung wie angekündigt schärfere Regeln für die Branche auf den Weg gebracht. Das stößt auf Zuspruch und Widerstand.

Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten - diese Kerntätigkeiten in der Fleischwirtschaft dürfen ab dem nächsten Jahr nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche auf den Weg gebracht. Mit dem Vorhaben sollen die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessert werden. Nach gehäuften Corona-Infektionen in Fleischbetrieben waren diese in den vergangenen Monaten wieder stärker in den Fokus gerückt.

In dem Gesetzespaket, das noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, sind weitere Regelungen vorgesehen, die den Arbeitsschutz verbessern sollen. Die Fleischwirtschaft kritisierte die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch erneut scharf und erneuerte ihre Warnung vor einem Anstieg der Fleischpreise in Deutschland. Heil wies das zurück und bekräftigte, man werde in der Fleischindustrie gründlich aufräumen.

Große Fleischfabriken: Werkverträge und Leiharbeit bald verboten

Geplant ist, dass Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und Leiharbeit ab dem 1. April 2021 verboten sein sollen. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Das Verbot wird nach Ansicht der Regierung dazu führen, dass Arbeitnehmerrechte in der Branche besser beachtet werden.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen, da nach Ansicht der Regierung Betriebe zu selten kontrolliert werden. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe Besuch von den Behörden bekommen.

Sammelunterkünfte als Nährboden für Coronavirus?

Über die Arbeits- und Unterkunftsbedingungen vor allem osteuropäischer Beschäftigter in der Fleischbranche wird seit Jahren diskutiert. Neu aufgeflammt war die Debatte, weil vermutet wird, dass diese Bedingungen die massenhaften Corona-Infektionen von Beschäftigten in Fleischbetrieben in den vergangenen Monaten befördert haben könnten.

Heil nannte Sammelunterkünfte, in denen sich Menschen infizieren könnten, "weil sie dicht auf dicht in schimmligen Wohnungen" lebten oder weil beim Transport oder am Arbeitsplatz Abstandsregeln nicht eingehalten worden seien. Zudem gebe es Erkenntnisse, dass die Verbindung von Kälte, Feuchtigkeit und Umluftanlagen am Arbeitsplatz auch ein Problem der Ausbreitung sein könnte.

Das Thema hatte zuvor der CDU-Wirtschaftsrat in der "Bild"-Zeitung angesprochen. "Ansteckungen gab es durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern. Dieses Problem wird durch ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht gelöst", kritisierte die Präsidentin Astrid Hamker die Pläne von Heil.

Der Minister wies das zurück. "Die Ausrede, dass Corona nichts zu tun hätte mit den Arbeitsbedingungen, ist aus meiner Sicht Unsinn." Es sei schlimm, dass es so einer Katastrophe bedurft habe, um die Mehrheiten zusammenzubekommen, um in der Branche grundlegend aufzuräumen. "Aber wann, wenn nicht jetzt?"

Fleischindustrie: Aussagen von Heil zu Fleischpreisen "unsinnig"

Von der betroffenen Fleischindustrie kam am Mittwoch scharfe Kritik. "Was da beschlossen wurde, darf wirklich nicht wahr sein", sagte der Präsident des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft Friedrich-Otto Ripke der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Regierung setze die Fleischproduktion in Deutschland aufs Spiel. Aussagen von Heil zu den Fleischpreisen bezeichnete er als "schlichtweg unsinnig". Der Fleischpreis werde steigen.

Der Minister hatte Einschätzungen, wonach die Fleischpreise wegen der schärferen Regeln für die Fleischbranche um 10 bis 20 Prozent steigen könnten als "Ammenmärchen" und "hohle Drohung" zurückgewiesen. In der Branche werde milliardenschwer verdient. Ripke appellierte an den Bundestag, das Gesetz so nicht passieren zu lassen. Man brauche zum Beispiel Leiharbeiter, um die hohe Nachfrage zur Grillsaison abzufedern. Der Verbandschef kündigte eine "sorgfältige juristische Prüfung" der Beschlüsse an.

Die Fleischwirtschaft hält ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Die Regierung sieht dagegen keine rechtlichen Probleme bei Sonderregelungen nur für eine bestimmte Branche. So etwas gebe es beispielsweise auch in der Bauindustrie, hieß es.

FDP: "Schritt in Richtung staatliche Wirtschaftslenkung"

Gewerkschaftsvertreter, Grüne und Linke begrüßten die Pläne, forderten aber noch weitergehende Regelungen. Linksparteichef Bernd Riexinger sagte: "Werkverträge sind Ausbeutung - nicht nur in der Fleischindustrie". Ein Verbot in der Logistikbranche und für Paketzusteller sei ebenso überfällig. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten bemängelte, dass die Verschärfungen erst für Betriebe ab 50 Mitarbeitern gelten sollen.

Kritik an Heils Plänen kam neben Wirtschaftsverbänden auch von der FDP. Fraktionsvize Michael Theurer sprach von einem "weiteren Schritt in Richtung staatliche Wirtschaftslenkung". Der Verband der Automobilindustrie und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft zeigten sich besorgt, weil bereits über eine Ausweitung des Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit auf andere Branchen diskutiert werde. (dpa)

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29.07.2020

"Ab dem kommenden Jahr dürfen in größeren Betrieben der Branche keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden."

Diese Art von Formulierungen gibt immer Anlass zu größtem Misstrauen. Betriebe kann man teilen und wer entscheidet, ab wann und ob der Laden noch klein oder schon groß bzw. überhaupt in die Kategorie "Fleischunternehmen" einzuordnen ist? Mir drängt sich auch hier - in der Hoffnung, mich zu irren - der Verdacht auf, dass wieder ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, in das die Schlupflöcher bereits in der Urfassung eingebaut sind.

Sollte dem nicht so sein - Respekt und Anerkennung für Arbeitsminister Heil, SPD.