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  3. Straßenverkehrsordnung: Neue Bußgelder: Schutz für Fußgänger, Radfahrer und Umwelt

Straßenverkehrsordnung
28.04.2020

Neue Bußgelder: Schutz für Fußgänger, Radfahrer und Umwelt

Ein Elektrofahrzeug kennzeichnet einen Parkplatz neben einer Ladesäule an einer Straße.
Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Mal richtig Gas geben? In zweiter Reihe parken, am besten auf dem Radweg? Wer es mit Verkehrsregeln nicht so genau nimmt, sollte schon mal sein Kleingeld zählen und sich mit dem öffentlichen Nahverkehr vertraut machen. Es drohen höhere Strafen und schnelleres Fahrverbot.

Ab heute gelten wesentlich höhere Bußgelder und Fahrverbote für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder. Dabei geht es darum, den Verkehr vor allem innerorts für Fußgänger und Fahrradfahrer sicherer zu machen und umweltfreundliche Antriebe zu fördern.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht aber auch strengere Ahndungen für Verkehrsverstöße außerhalb von Ortschaften vor. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer", sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Und wer frei nach dem Motto des Schlagers von Popsänger Markus Mörl "Ich will Spaß, ich geb Gas" nur 21 km/h zu schnell durch die Radarfalle brettert, kann künftig zu Fuß nach Hause gehen, der Führerschein ist dann für einen Monat weg.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Bei ADAC, FDP und vor allem der AfD stießen die neuen Regelungen auf teils heftige Kritik. "Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur.

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es "teilweise an Maß und Mitte". Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte - für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei "praxisfern und überzogen".

Die AfD sprach gar von einem "Bußgeldkatalog des Schreckens". Tausende Autofahrer würden "kriminalisiert", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel. Eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h - das könne bei einem plötzlichen Erreichen einer Tempo-30-Zone kurzzeitig schon mal passieren - solle ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, schrieb Spaniel. Berufskraftfahrern oder Handwerkern drohe dann neben einem Bußgeld von 80 Euro ein Fahrverbot, das häufig auch zu einer Entlassung führe. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die neuen Regeln gar eine "Führerschein-Vernichtungsmaschine".

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, kritisierte jedoch, dass die neuen Regeln dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen würden. Es fehle an Erleichterungen für die Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden. Verkehrssicherheitszonen, in die nur Lastwagen einfahren dürften, die einen Abbiegeassistenten haben, seien ebenfalls nicht in Sicht. Scheuer sei auch angesichts der Corona-Pandemie in der Pflicht, zügig nachzubessern. "Gerade jetzt ist mehr Platz für Rad- und Fußverkehr notwendig, um die geltenden Abstandsgebote überhaupt einhalten zu können", betonte Gelbhaar.

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Kurt Bodewig, begrüßte in weiten Teilen die Neuerungen: "Beim Schutz von Radfahrenden geht die Novelle in die richtige Richtung. Auch härtere Strafen bei der Rettungsgasse können helfen, dass Einsatzkräfte schneller am Unfallort sind." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete die Erhöhung der Bußgelder positiv. Die GdP habe sich bereits in der Vergangenheit kritisch zur im internationalen Vergleich geringen Höhe der sogenannten Discount-Bußgelder hierzulande geäußert, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff.

Der Gewerkschafter verwies jedoch darauf, dass die Verschärfung der Sanktionen auch zu möglicher Mehrarbeit führen könne. "Wenn künftig schon bei geringeren Verstößen der Verlust des Führerscheins droht, ist zu erwarten, dass die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen Bußgeldbescheide und Anordnungen von Fahrverboten - und damit in letzter Konsequenz auch die Zahl der Gerichtsverfahren in Sachen Verkehrsverstößen - steigen wird", gab Schilff zu bedenken. Dies dürfe nicht dazu führen, dass die Polizeibeschäftigten der Verkehrsüberwachung, die zumeist ohnehin schon sehr stark belastet seien, künftig noch mehr Zeit "am Schreibtisch" oder in langwierigen Gerichtsverhandlungen mit der Bearbeitung von in der Praxis häufig sehr eindeutigen Delikten verbringen müssten.

Die Umweltorganisation Greenpeace nahm die neue Verordnung zum Anlass, um Kommunen aufzufordern, den Straßenraum anders aufzuteilen. "Mit den neuen Regeln für den Straßenverkehr können Städte leichter und schneller mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger schaffen", sagte Greenpeace-Verkehrsexpertin Marion Tiemann. "Nun müssen sie diese Möglichkeiten auch nutzen." (dpa)

Bundesverkehrsministerium zu den neuen Regeln

Bundesverkehrsministerium zu den neuen Bußgeldern

Beschluss des Bundesrats zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 14. Februar 2020

ADAC zur Novelle der Straßenverkehrsordnung

Ursprünglicher Verordnungsvorschlag der Bundesregierung (vom Bundesrat mit Änderungen beschlossen)

Bußgeld-Verordnung

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