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Umwelthilfe
25.04.2019

Prozess am BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Die Deutsche Umwelthilfe und Geschäftsführer Jürgen Resch setzen Fahrverbote mit Klagen durch.
Foto: Jens Büttner, dpa (Archiv)

Die Deutsche Umwelthilfe steht für ihre vielen Klagen und Abmahnungen immer wieder in der Kritik. Der Bundesgerichtshof hält das Vorgehen aber für zulässig.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf wohl weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in der Verhandlung in Karlsruhe sagte.

Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet. Der Termin dafür stand zunächst nicht fest.

Deutsche Umwelthilfe setzte viele Fahrverbote durch

Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart, das erfolgreich von der Umwelthilfe verklagt wurde, hat die Frage vor den BGH gebracht. Es wirft der DUH unter anderem vor, mit ihren Abmahnungen und Gerichtsverfahren als anerkannter Verbraucherschutzverband hauptsächlich Geld für andere Zwecke machen zu wollen.

Die DUH setzt derzeit in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durch. Das tut sie aber in ihrer Funktion als Naturschutzorganisation. (dpa)

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25.04.2019

Nachdem die Regierenden in Deutschland jahrelang bei den aus den Autos kommenden Luftschadstoffen weggesehen haben, so dass tausende Menschen durch Feinstaub und Stickoxide an Herz- und Lungenkrankheiten und sogar Diabetes erkrankt und gestorben sind, hat die DUH durch Klagen den Menschen zu ihrem Recht verholfen. Wir haben nämlich ein Recht, dass unsere Luft zum Atmen uns nicht krank macht.
Die DUH macht noch ein Zweites: Sie schaut ob beispielsweise Autohäuser ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, Benzinverbrauch und Schadstoffausstoss ihrer Autos wahrheitsgemäß auszuweisen. Eigentlich müsste der Staat dies kontrollieren. Tut er aber nicht. An seiner Stelle tut es die DUH und fordert dann von denjenigen, die an dieser Stelle die Gesetze nicht einhalten, Unterlassung und eine saftige "Gebühr".
Das schmeckte einem Autohaus nicht. Erfreulicherweise gaben die Richter der DUH auch in diesem Fall Recht! Auch so werden unsere Umwelt und unsere Gesundheit geschützt.

Raimund Kamm