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  3. Kontrollen und Strafen: Scheuer für härteres Durchgreifen bei E-Tretrollern

Kontrollen und Strafen
17.07.2019

Scheuer für härteres Durchgreifen bei E-Tretrollern

Polizisten kontrollieren E-Scooter-Fahrer in Berlin.
6 Bilder
Polizisten kontrollieren E-Scooter-Fahrer in Berlin.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Der Verkehrsminister ist ein bekennender E-Scooter-Fan. Doch je mehr Elektro-Tretroller unterwegs sind, desto klarer wird, dass es auch Nachteile gibt. Was tun - und wer soll die Regeln kontrollieren?

Immer mehr E-Scooter sind in den Städten unterwegs - und die Probleme nehmen zu. Auf Bürgersteigen abgestellte Elektro-Tretroller behindern Fußgänger, Meldungen über Unfälle häufen sich, Fahrer sind betrunken unterwegs.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Kommunen nun zu einem härteren Durchgreifen aufgerufen. "Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen", heißt es in einem Brief des CSU-Politikers an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).

Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe darüber berichtet. Scheuer schreibt, in der entsprechenden Verordnung seien für bestimmte Verstöße Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen - beispielsweise für die Mitnahme von Personen oder wenn E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Er bittet die Kommunen, die Möglichkeiten "für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen" auszuschöpfen.

Bei Verstößen sind unterschiedliche Bußgelder fällig. Nach ADAC-Angaben kostet etwa das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg bis zu 30 Euro. Das Fahren ohne eine Betriebserlaubnis kostet 70 Euro.

"Die sonstigen Grundregeln des Straßenverkehrs gelten selbstverständlich ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge", heißt es in dem Schreiben Scheuers weiter. Das bedeute insbesondere, dass die Bußgeld- und Strafvorschriften über das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss auch bei E-Tretrollern anzuwenden seien.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.

Elektro-Tretroller - auch E-Scooter genannt - sind seit gut einem Monat in Deutschland zugelassen. Mehrere Anbieter bieten die kleinen Fahrzeuge seither in etlichen Städten zum Verleih an.

Die Roller dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Vorgeschrieben sind auch zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Erlaubt sind sie ab 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen - gibt es keine, muss es die Fahrbahn sein.

In einer Reaktion des Städtetags auf den Brief Scheuers weist der Verband darauf hin, dass für die Kontrolle des fließenden Verkehrs und damit für die Ahndung von Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Polizei zuständig sei. "Das ist nicht Sache der Städte mit ihren Ordnungsbehörden", sagte die Vize-Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Verena Göppert, der Deutschen Presse-Agentur. "Der Minister sollte seine nachvollziehbaren Wünsche und Forderungen im Schreiben deshalb bitte an die Länder als zuständige Polizeibehörden adressieren."

Die Städte kontrollierten und regelten den ruhenden Verkehr. "Dazu gehört, dass sie die Anbieter von E-Scootern über geeignete Abstellorte informieren und Flächen vorgeben, die dafür nicht verwendet werden dürfen."

Göppert forderte, die Nutzer müssten besser über Regeln und Gefahren aufgeklärt werden. Der Bund solle eine "einheitliche Informationskampagne" entwickeln, um über die regelkonforme Nutzung der E-Tretroller zu informieren. Elektrisch angetriebene Tretroller könnten eine sinnvolle Ergänzung für nachhaltige Mobilität in Städten sein. "Aber klar ist natürlich: Die Verkehrssicherheit muss in der Praxis oberste Priorität haben."

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, dass die Fahrer besser über die Regeln informiert werden, und zwar über die App während der Registrierung sowie zu Beginn jeder Nutzung. Die Anbieter der E-Scooter müssten aktiv werden und die Regelungen klar und verbindlich kommunizieren, sagte ein Sprecher des Verbands.

Die Durchsetzung und Überwachung der Vorgaben erfolge durch den allgemeinen Ordnungsdienst der Kommunen sowie durch die Polizei. "Vor dem Hintergrund insgesamt zunehmender Aufgaben sind die kommunalen Ordnungsdienste jedoch vielerorts nicht mit ausreichend Personal für umfassende Kontrollen ausgestattet."

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte der Verkehrsexperte Michael Mertens: "Die notwendigen zusätzlichen Kontrollen werden zum Großteil bei der Polizei landen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die polizeiliche Verkehrsüberwachung nicht seit Jahren ausgedünnt worden wäre." Viele Verkehrsteilnehmer, vor allem in den Großstädten, empfänden den Straßenverkehr bereits als Konfliktzone. "Die E-Tretroller werden die Situationen eher noch verschärfen."

Eine Sprecherin des ADAC sagte, die Verordnung für die Nutzung von E-Scootern mache sinnvolle Vorgaben. "Diese gilt es einzuhalten, damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhalten bleibt. Sanktionen müssen stärker als bisher genutzt werden, um die Durchsetzung der Regeln zu gewährleisten." (dpa)

ADAC zu E-Scooter-Regeln

ADAC zu E-Scooter-Regeln

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