Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Großbritannien: Brexit-Tauziehen: Johnson braucht die EU für den Austritt

Großbritannien
23.10.2019

Brexit-Tauziehen: Johnson braucht die EU für den Austritt

Das Brexit-Drama geht in die nächste Runde. Boris Johnson sah am Dienstagabend erst wie der Sieger aus, dann kam aber alles anders.
Foto: Peter Byrne/PA Wire, dpa

Boris Johnson bringt als erster britischer Premierminister ein Brexit-Gesetz durchs Parlament. Minuten später die Pleite: Johnson muss seinen Brexit auf Eis legen.

Nach der vom britischen Parlament erzwungenen Vollbremsung beim Brexit muss Premierminister Boris Johnson wider Willen erneut das Gespräch mit Brüssel suchen. Er hatte angekündigt, Neuwahlen ausrufen zu wollen, falls die EU nach einer Abstimmungsniederlage eine weitere Verlängerung der Brexit-Frist bis 31. Januar gewährt. Nach BBC-Informationen soll das weiter gelten.

EU-Ratspräsident Donald Tusk kündigte noch am Dienstagabend an, er wolle den 27 übrigen Mitgliedsländern empfehlen, der Bitte um eine Fristverlängerung nachzukommen - auch um einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zu verhindern. Das Sagen haben jedoch die Staats- und Regierungschefs der EU. Aller Voraussicht nach würden am Mittwoch zunächst die EU-Botschafter der 27 bleibenden Staaten beraten, wie es nun weiter gehen soll, sagte ein EU-Diplomat.

Johnson hatte bereits in einem Brief am vergangenen Samstag unter dem Druck des Parlaments um einen Aufschub bis Ende Januar 2020 gebeten. Als fast sicher gilt, dass nun bis zum 31. Oktober kein geregelter Brexit mehr möglich sein wird. Stattdessen könnte es im Dezember in Großbritannien zu einer Neuwahl kommen und - je nach Wahlausgang - zu einem neuen Versuch Johnsons, seinen Deal durchs Parlament zu bringen.

No-Deal-Brexit mit unabsehbaren Folgen möglich

Neben einer Neuwahl im Dezember wäre ein No-Deal-Brexit mit unabsehbaren Folgen eine weitere Option. Unklar ist aber, ob ein solcher Schritt vor britischen Gerichten Bestand haben würde, sollte Johnson ihn tatsächlich wagen, um sein Versprechen eines Austritts zum 31. Oktober doch noch einzuhalten.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich die oppositionelle Labour-Partei und Johnsons Torys doch noch einigen und innerhalb der Verlängerungsfrist eine Lösung finden. Ein Sprecher Tusks sagte in Brüssel, die Frist könne als "Flextension" gewährt werden - sie müsse also nicht bis zum Ende ausgereizt werden.

Lesen Sie dazu auch

Vorausgegangen war am Dienstagabend ein nervenaufreibendes Auf und Ab im Unterhaus. Die Abgeordneten ließen den straff gefassten Zeitplan für die Brexit-Beratungen durchfallen. Daraufhin legte Johnson - wie zuvor angedroht - das gesamte Gesetzgebungsverfahren zum EU-Austritt auf Eis.

Kurz zuvor hatte es noch Jubel auf der Regierungsbank über einen bemerkenswerten Etappensieg gegeben. Die Abgeordneten hatten im Grundsatz für den gesetzlichen Rahmen gestimmt, mit dem Johnson seinen mit der EU ausgehandelten Deal umsetzen will. Damit hatte Johnson es geschafft, erstmals ein Brexit-Gesetz erfolgreich durch eine Abstimmung im Unterhaus zu bringen - anders als Vorgängerin Theresa May, die nach dreimaligem Scheitern zurückgetreten war.

Johnson gab sich kämpferisch: "Es bleibt bei unserer Politik, dass wir keine Verzögerung haben sollten, dass wir die EU am 31. Oktober verlassen sollten", sagte er nach der späteren Abstimmungsniederlage. Er wolle nun mit den Verantwortlichen in Brüssel reden, gleichzeitig aber die Vorbereitungen für einen No-Deal-Brexit beschleunigen.

Abgeordnete hatten Johnsons Brexit-Zeitplan gekippt

Die britischen Abgeordneten hatten bei der Abstimmung Johnsons ambitionierten Brexit-Zeitplan gekippt. Insgesamt waren 322 Abgeordnete dagegen, 308 sprachen sich dafür aus. Kurz zuvor hatten sie aber noch mit relativ klarer Mehrheit dafür gestimmt, die Beratungen über das Gesetzespaket voranzutreiben. Mindestens 19 Labour-Abgeordnete hatten in diesem Punkt mit der Regierung gestimmt.

Die Inhalte des 110 Seiten starken Brexit-Gesetzespaketes waren den Abgeordneten erst am Montagabend bekanntgeworden. Bis Donnerstag hätte nach Johnsons Zeitplan alles unter Dach und Fach sein sollen. Zahlreiche Parlamentarier forderten mehr Zeit. Es bedürfe weiterer Diskussionen - nicht zuletzt über den Umgang mit Arbeitnehmerrechten und mit Umweltbestimmungen. Von einigen Abgeordneten wurde die Befürchtung geäußert, Großbritannien könne nach Ablauf einer Übergangsphase 2020 doch noch ohne Deal aus der EU aussteigen - dagegen verlangten sie Absicherungen.

Das Johnson-Papier sieht unter anderem vor, dass Großbritannien zwar als Ganzes aus der Zollunion mit der Staatengemeinschaft austritt. De facto aber würde Nordirland zu einem großen Teil an die Handelsregelungen der Europäischen Union gebunden bleiben. Im Prinzip verlagert der Deal die Zollgrenze ins Seegebiet südlich der irischen Insel. Dies stößt auf Widerstand bei der nordirischen Protestantenpartei DUP.

Die Briten hatten sich vor mehr als drei Jahren mit knapper Mehrheit für eine Scheidung von der Staatengemeinschaft ausgesprochen. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.