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Umwelt
12.05.2021

Neues Klimaschutzgesetz passiert Bundeskabinett

Windräder vor dem Braunkohlekraftwerk Niederaussem.
Foto: Federico Gambarini, dpa

Deutschland bekommt ein neues Klimagesetz mit ambitionierteren Zielen zur Reduktion von Treibhausgasen. Das Bundeskabinett hat sich auf die Kernpunkte geeinigt.

Deutschland wird bis 2045 klimaneutral und bekommt bis dahin verbindliche Emissionsziele für die 20er und 30er Jahre. Das ist der Kern des neu aufgelegten Klimaschutzgesetzes, das das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat.

Bislang hatte die Bundesregierung bis 2050 angestrebt, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie wieder gebunden werden können. Dieses Ziel der Treibhausgasneutralität wird mit dem neuen Gesetz um fünf Jahre vorgezogen.

Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April mit einem Urteil verpflichtet.

Darüber hinaus will die Bundesregierung in den kommenden Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele auf den Weg bringen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts hervor.

Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein CO2-Preis auf Öl und Gas

Darin vorgesehen ist unter anderem auch, dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen. Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien.

Die Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der "Spiegel" berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat.

Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein CO2-Preis auf Öl und Gas. Er beträgt derzeit 25 Euro pro Tonne CO2. Durch Heizen und Mobilität entstehen seitdem den Bürgern in Deutschland höhere Kosten. Beim CO2-Preis beim Heizen würden die Vermieter nach der neuen Regelung nun zur Kasse gebeten, um die Zusatzkosten mitzutragen, die innerhalb eines Mietverhältnisses entstehen, etwa für Strom und Heizung.

"Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Investitionspakt mit Industrie für "klimafreundliche Produktion in Deutschland"

Der Gesetzentwurf enthält auch neue Jahresemissionsmengen für die Jahre 2023 bis 2030 in den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Verkehr oder Industrie. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden dem neuen Gesetz zufolge die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen.

Über die Sektorziele hinaus gibt das Gesetz einen Fahrplan für die Reduktion von Treibhausgasen im Zeitraum zwischen 2031 und 2040 vor.

In dem begleitenden Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen.

Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für "klimafreundliche Produktion in Deutschland", eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können.Nötig war die Gesetzesanpassung geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vor knapp zwei Wochen mit einem wegweisenden Urteil aufgetragen hatte, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. (dpa)

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