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Justiz
23.02.2022

Schwesig scheitert vor Gericht gegen CDU-Politiker Ploß

Manuela Schwesig zog wegen einer Verbal-Attacke von Hamburgs CDU-Vorsitzendem Christoph Ploß vor Gericht.
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

In einer Verbal-Attacke wettert der Hamburger CDU-Politiker Ploß gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin. Vor Gericht muss sie zunächst eine Schlappe einstecken.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ist im ersten Anlauf damit gescheitert, per Unterlassungsverfügung dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zur Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 und zu Russland verbieten zu lassen.

Im Eilverfahren lehnte das Landgericht Hamburg am Dienstag einen Antrag dazu ab.

Regierungssprecher Andreas Timm bestätigte am Abend, dass ein solcher Beschluss ergangen ist. Die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen. Zuvor hatte das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" über die Ablehnung des Antrags berichtet (Az.: 324 O 53/22).

Ploß hat derweil die Ablehnung des Antrags begrüßt. "Der Gerichtsbeschluss macht deutlich, dass Debatten in einer Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden sollten", sagte Ploß. "Die Entscheidung des Gerichts könnte eindeutiger nicht sein: Meine Kritik an der skandalösen Position von Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik war absolut gerechtfertigt", befand Ploß. Die Niederlage Schwesigs sei ein Sieg für die Meinungsfreiheit.

Verbal-Attacke in Talkshow

Schwesig hatte sich durch eine Verbal-Attacke des CDU-Politikers in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" Anfang Februar in ihren Rechten verletzt gesehen. Mit Blick auf die Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen. In einer Abmahnung wurde er von Schwesigs Anwälten zur Unterlassung der Äußerung aufgefordert. Weil Ploß dem nicht nachkommen wollte, ging der Streit vor Gericht.

Wie "Legal Tribune Online" unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtete, werteten die Richter die Äußerung von Ploß in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung. In seinem Redebeitrag habe Ploß die Formulierung, jemand sage etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet.

Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Positionen zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, hieß es. Zudem lägen für die Meinungsäußerung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schwesig habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äußerungen befürwortet. Nach der Eskalation im Russland-Ukraine-Konflikt hatte die Bundesregierung am Dienstag die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 auf Eis gelegt.

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