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  3. Lebenslange Jahre Haft für Mord an Arbeitskollegen

16.02.2022

Lebenslange Jahre Haft für Mord an Arbeitskollegen

Im Landgericht Ulm hält sich ein Mann eine Akte vor das Gesicht.
Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild

Weil er seinen 54 Jahre alten Arbeitskollegen ermordet haben soll, ist ein Mann vor dem Landgericht Ulm zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Kammer habe sich zudem die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit (Az.: 3 Ks 31 Js 13141/21).

Die Richter sahen es in ihrem Urteil als erwiesen an, dass der 30-Jährige im Juni 2021 in einem Betrieb in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) seinen Arbeitskollegen mit Messerstichen getötet hat. Er soll zudem zur Tat voll schuldfähig gewesen sein. Es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann zur Tatzeit unter einer atypischen Psychose litt, hieß es. Diese Erkrankung hat aus Sicht des Gerichts bei der Begehung der Tat aber keine Rolle gespielt.

Der Afghane hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden und auch geschildert, dass er mit dem Opfer befreundet gewesen sei und dieser ihm die Anstellung in dem Unternehmen beschafft hatte. Zugleich berichtete der Mann von Tieren, die über ihn gekommen seien und die er auch zuvor mehrmals gesehen habe. Der Angeklagte schilderte, seine Mutter sei kurz zuvor gestorben und er habe seinen Arbeitskollegen für ihren Tod verantwortlich gemacht. Ein Psychiater nahm als Gutachter am Prozess teil. Das Gericht hatte das Alter des Mannes zuvor mit 24 Jahren angegeben, vor Gericht sagte der Mann aus, 30 Jahre alt zu sein.

Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin des Mannes hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen verminderter Schuldfähigkeit gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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