Internet in Gefahr? Was hinter Artikel 13 steckt
Ein neues Gesetz soll das Online-Urheberrecht stärken, viele Nutzer befürchten aber große Einschränkungen – was wirklich hinter Artikel 13 steckt.
YouTube-Kanäle werden gesperrt, alle Inhalte zensiert und die kreative Freiheit über Bord geworfen – so malen sich viele die Zukunft des Internets aus, sobald der umstrittene Artikel 13 in Kraft getreten ist. Diese „Internet-Apokalypse“ ist eine Vision verschiedener YouTuber, die mit ihren Videos Panik im Netz verbreiten.
Die Nutzer haben Angst, dass die kreative Freiheit unter dem Artikel leiden wird und eine neue Form der Zensur entstehen könnte, wenn die sogenannten „Uploadfilter“ zum Einsatz kommen. Für den kommenden Samstag, 23. März, wurden bereits europaweit Demonstrationen gegen den umstrittenen Paragrafen angekündigt. Aber was steht eigentlich in diesem Gesetzesentwurf?
Artikel 13 soll die Rechte von Kreativen schützen
Grundsätzlich geht es um das Urheberrecht im Internet. Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union möchte die Richtlinien an die digitale Welt anpassen. Gerade im Internet kann jeder Inhalte kopieren, hochladen und weiterverbreiten, während die eigentlichen Urheber dafür oft nichts bekommen. Der Artikel 13 soll daher die Rechte von Kreativen und somit den eigentlichen Schöpfern von Inhalten wie Bilder, Videos und Musik schützen.
Die Gesetzeslage war bisher folgendermaßen geregelt: Jeder Nutzer war selbst dafür verantwortlich, den Urheber des Inhaltes zu kennzeichnen. Wer das nicht gemacht hat, hat eine Urheberrechtsverletzung begangen und musste mit einer Strafe rechnen.
Durch das neue Gesetz verschiebt sich die Zuständigkeit allerdings zu den Betreibern der Plattformen. Laut Artikel 13 sind nicht mehr die Nutzer, die die Inhalte hochladen, sondern YouTube, Facebook und Co. für die Kennzeichnung verantwortlich. Da die Masse an täglich veröffentlichten Bildern, Videos und Musik allerdings zu groß ist, um sie einzeln von Menschen überprüfen zu lassen, kommen sogenannte „Uploadfilter“ zum Einsatz.
Die Technik der Uploadfilter ist noch nicht ausgereift
Diese Programme sollen mit Algorithmen erkennen können, wann beispielsweise ein Video urheberrechtlich geschützt ist. Das Problem ist jedoch, dass die Technik dieser Uploadfilter noch nicht soweit ausgereift ist, um fehlerfrei arbeiten zu können. Der Filter kann zum Beispiel die Parodie eines Musikvideos nicht vom Original unterscheiden. Der Algorithmus geht auf Nummer sicher und sperrt den Inhalt, obwohl dieser möglicherweise vollkommen in Ordnung ist.
Eine weitere Herausforderung stellen die Uploadfilter dar, da sie erst einmal lernen müssen, welche Inhalte überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Das heißt: Jede Plattform muss seinem Filter zunächst eine Liste mit allen geschützten Inhalten geben, damit dieser sie später abgleichen kann. Für große Unternehmen wie YouTube oder Facebook dürfte das kein Problem sein. Viel schlimmer trifft es da kleinere Internetplattformen. Die können sich einen teuren Filter vielleicht nicht leisten und somit keinen umfassenden Schutz für die Urheberrechte ihrer Nutzer garantieren.
Wie kann man die Rechte der Urheber schützen, ohne zu zensieren?
Um das Thema etwas besser nachvollziehen zu können, hier ein Beispiel: Du betreibst eine Internetseite mit einem Forum, in dem sich Nutzer über die neuesten Kinofilme austauschen können. Bisher war jeder für das verantwortlich, was er in diesem Forum gepostet hat. Hat ein Teilnehmer einen Trailer ohne Kennzeichnung des Urhebers veröffentlicht, wurde er dafür verantwortlich gemacht. Durch den Artikel 13 bist jetzt allerdings du als Betreiber für die rechtmäßige Kennzeichnung der Inhalte zuständig. Du musst also jeden Tag dein gesamtes Forum durchsuchen und die Beiträge auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen – und wirst in der Regel entsprechend vorsichtiger.
Schon lange wird nicht nur national diskutiert, wie die Rechte der Urheber besser geschützt werden können – vor allem im Internet, wo Inhalte per Mausklick um die Welt gehen. Vor allem an den Uploadfiltern scheiden sich aber die Geister. Die Entscheidung über den Artikel 13 fällt in der kommenden Woche.
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