Ärger um Dorffest-Klowagen: Bußgeld und Punkte sind vom Tisch
Das Verfahren gegen einen Balzhauser ist nun eingestellt worden. Trotzdem gab es klare Worte vom Landratsamt: Toilettenwagen brauchen eine Zulassung.
Die Erleichterung ist groß bei der Familie Rehm in Balzhausen: Das Amtsgericht Günzburg hat gestern das Bußgeldverfahren gegen den 22-jährigen Andreas Rehm wegen geringer Schuld eingestellt.
Der junge Mann hatte für das Kellerbergfest des Musikvereins einen Toilettenwagen mit seinem Bulldog von Tiefenried nach Balzhausen gefahren. Dabei hatte ihn eine Polizeistreife angehalten, weil der Anhänger kein Kennzeichen hatte.
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