Ärztliche Bereitschaft: Krumbach fordert Nachbesserung
Mit klarer Mehrheit verabschieden die Krumbacher Räte eine Resolution. Warum Stadtrat und Kinderarzt Dr. Marcus Härtle und viele Ärzte eine andere Position vertreten.
Wohin wendet man sich in nicht lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb der üblichen Sprechzeiten? Dafür ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117 zuständig. Dieser Dienst wird für die Kreise Günzburg und Neu-Ulm zum 30. Januar 2018 neu geregelt. Niedergelassene Ärzte werden dann ihren Dienst in den Kliniken Weißenhorn und Günzburg absolvieren. Aber reicht diese Kapazität aus? Wird der südliche Landkreis Günzburg gar in Sachen Bereitschaftsdienst zum „Niemandsland“, wie es Bürgermeister Hubert Fischer formulierte? Nicht wenige in der Region befürchten dies offensichtlich. Mehrere Bürgermeister und die heimischen Abgeordneten Alfred Sauter, Dr. Hans Reichhart und Dr. Georg Nüßlein haben die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) um Nachbesserung gebeten. Dabei solle die Klinik Krumbach in das Konzept mit einbezogen werden. Falls dies nicht geschehe, würden viele Patienten nicht weite Wege nach Günzburg oder Weißenhorn in Kauf nehmen, sondern die Klinik Krumbach ansteuern, was diese weiter finanziell belasten könne. Auf Antrag von Stadtrat Christoph Helmes diskutierte der Krumbacher Stadtrat über eine entsprechende Resolution, die dieser Argumentation Nachdruck verleiht. Die Resolution wurde am Ende bei drei Gegenstimmen verabschiedet. Aber die Gegenstimmen und die Worte von Dr. Marcus Härtle (Stadtrat und Kinderarzt) machten auch deutlich, dass in der Ärzteschaft die Position der Politiker durchaus kritisch betrachtet wird. Zur Sitzung als Zuhörer gekommen waren zahlreiche niedergelassene Ärzte der Region, für die Äußerungen Härtle gab es aus ihren Reihen Beifall.
Bezüglich der Resolution erklärte Bürgermeister Hubert Fischer, dass im Text Vorschläge von Helmes, der verschiedenen Fraktionen und der Stadtverwaltung berücksichtigt worden seien. Die bisherige Regelung für Krumbach und Umgebung habe sich beim Bereitschaftsdienst bewährt, heißt es im Text. Durch die Bildung zweier großer Bereitschaftspraxen (Günzburg und Weißenhorn) könnten hinsichtlich der Versorgung im südlichen Landkreis „große Lücken“ entstehen. Die Klinik Krumbach wiederum könne „unter Umständen die medizinischen Leistungen nicht abrechnen“, wenn sie von Notfallpatienten aufgesucht werde, aber nicht in das Konzept integriert sei. Die Stadt fordert daher die KVB auf, das Konzept zu „überdenken und zu revidieren“. Eine Bereitschaftspraxis an der Klinik Krumbach zumindest für Zeiten mit hohem Bedarf wie etwa am Wochenende beziehungsweise mittwochs sollte „ernsthaft und fundiert geprüft“ werden. Sichergestellt werden sollte die Abrechnungsmöglichkeit für die Klinik Krumbach.
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