
Aletshausen erhöht die Hundesteuer

Die alte Satzung über die Hundesteuer war seit 1989 in Kraft. Die Änderung war auch nötig geworden, weil bislang keine Regelungen für Kampfhunde enthalten war.
Bei der jüngsten Sitzung befassten sich die Gemeinderäte mit der Hundesteuer, die auch für die alle Gemeindeteile Gültigkeit hat. Nach intensiver Beratung kam man überein, dass diese Abgabe einer Überarbeitung, Anpassung und Erhöhung bedarf. Des Weiteren wurde über die noch nicht abgearbeiteten Anträge aus den Bürgerversammlungen entschieden.
Letztmals wurde die derzeit gültige „Satzung über die Hundesteuer“ im November 1989 aktualisiert, berichtete Bürgermeister Georg Duscher. Nachdem in der jetzigen Satzung auch keine Regelung für Kampfhunde berücksichtigt war, war ein Neuerlass notwendig.
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