Als der Sohn noch in der Hutablage saß
Als die Gurtpflicht vor 40 Jahren eingeführt wurde, war die Gesellschaft gespalten. Heute hat sich das Sicherheitsbewusstsein durchgesetzt.
Große Gedanken machte man sich damals wirklich nicht, wenn man sich zurückerinnert: die Tür auf, rein ins Auto und los. Oma und Opa saßen auf den Rücksitzen, die Tochter vorne auf dem Schoß der Mama und der kleine Sohn sowieso am liebsten ganz hinten in der Hutablage des VW-Käfers. Heute wäre das unvorstellbar.
„Klick – erst gurten, dann starten“ – so hieß den Slogan in den 70er-Jahren. Vor 40 Jahren, mit dem 1. Januar 1976, wurde in Deutschland im Pkw auf den Vordersitzen die Gurtpflicht eingeführt, acht Jahre später dann auch auf den Rücksitzen. Eine Einbaupflicht in Neufahrzeugen gab es bereits einige Jahre vorher, in älteren durfte man dagegen noch „oben ohne“ unterwegs sein. Allerdings: Bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes wurde erst im Jahr 1984 ein Verwarnungsgeld erhoben. Heute sind 30 Euro fällig, teuer wird es, wenn ein Kind ungesichert im Auto sitzt: Dann gibt es ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und bereits einen Punkt in Flensburg.
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