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Bebauungsplan
15.02.2020

An der Lauterbacher Straße kann bald gebaut werden

Gemeinderäte beschließen die zweite Erweiterung des Bebauungsplanes in Memmenhausen. Kommandanten wurden bestätigt

Im Gemeinderat Aichen ging es hauptsächlich um die zweite Erweiterung des Bebauungsplanes (BBP) „An der Lauterbacher Straße“ im Ostteil von Memmenhausen. Zur Beratung standen die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange an. Einstimmig beschlossen wurden die notwendigen Änderungen sowie die erneute Auslegung des Planes. Architekt Gerhard Glogger (Balzhausen), der den BBP „An der Lauterbacher Straße“ erstellt hat, trug die Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur zweiten Erweiterung dieses Gebietes detailliert vor, die er im Januar und Februar 2019 durchgeführt hat. Aus der Öffentlichkeit kam kein Einwand. Von den 19 angeschriebenen Behörden gaben nur fünf Stellungnahmen ab. Es handle sich um keine großen Änderungen, sondern nur um geringe Anmerkungen.

Grundsätzlich stellte Glogger fest: Für diesen BBP kann laut Landratsamt (LRA) Günzburg der gültige Flächen-Nutzungsplan für dieses Gebiet ohne Änderung verwendet werden. Bei einer weiteren Erweiterung nach Osten muss der aktuelle BBP dann eingearbeitet werden. Entgegen dem Vorschlag des LRAs wird keine Firstrichtung festgesetzt, um möglichst wenig Eingriffe in die Grundstücke zu machen. Die Abteilung Emissionsschutz machte aufmerksam, dass der Lärm von der nahen Lauterbacher Straße hinzunehmen ist. Es sind eventuell spezielle Schutzfenster einzubauen. Das Resort Landschaftspflege stellte fest, dass eine Eingrünung bereits vorhanden sei. Dadurch ist die Ausweisung einer Ausgleichsfläche nicht notwendig. Trotzdem, so Glogger, werden vier zusätzliche Bäume gepflanzt. Stützwände sollten aus Natursteinen errichtet werden. Außer Lärm- und Geruchsbelästigungen ist auch mit Staubaufkommen durch die Landwirtschaft zu rechnen, machte die Abteilung Landwirtschaft aufmerksam. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth begrüßte den Hinweis, dass bei der Anlage von Parkflächen wasserdurchlässiges Material verwendet wird.

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