Angeklagter ist nicht verurteilt und trotzdem unzufrieden
Das Verfahren wegen Körperverletzung wird eingestellt. Der 26-Jährige hatte aber auf eine Strafe gehofft
Der Mann war wegen Körperverletzung angeklagt: An einem Dezemberabend kam es in seiner Wohnung zum Streit zwischen ihm und seiner Freundin. Erst nur mit Worten, doch dann rastete er aus: Er schubste die 24-Jährige gegen den Kühlschrank und knallte zweimal die Tür mit voller Wucht gegen ihren Rücken. Der Mann ging anschließend sofort zur Polizei und zeigte sich selbst an.
Vor Gericht bestätigt seine Freundin als Zeugin den Vorfall. Sie sei dabei aber nicht verletzt worden und habe deshalb auch keinen Strafantrag gestellt. Die Frage von Richter Peter Seitzer, ob sie denn wolle, dass ihr Freund bestraft werde, beantwortet sie mit einem klaren „Nein, natürlich nicht.“ Schließlich beteuern beide, dass sie wieder zusammen seien. Der Angeklagte meint: „Es läuft soweit ganz gut“, auch wenn es hin und wieder Streit gebe. Er habe sich bei seiner Freundin entschuldigt. Und er erklärt: „An diesem Tag ging es mir schlecht. Aber es war nicht in Ordnung, was ich getan habe.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.