Balzhausen passt die Beitragssatzung bei Erschließungen an
Gremium befürwortet einstimmig den Neuerlass. Auch der Winterdienst und die Turnhallenbeleuchtung sind Thema im Gemeinderat
Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte stand unter anderem auch der Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf der Tagesordnung. Es sah nach einem Mammutpunkt aus, stellte sich aber letztendlich als geringfügig heraus, denn es ging nur um eine kleinere Anpassung der Satzung.
Wie Schriftführerin Theresa Scholz von der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen erläuterte, wurde auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) neu gefasst, da die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Bayern früher Bundesrecht war und jetzt Landesrecht wurde. Die neue Satzung entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und beinhaltet alle rechtskonformen Inhalte.
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