Balzhauser Straßen werden nicht umgebaut
Die Höchstfrist von Straßenausbaubeiträgen wird nicht genutzt. Der Zeitraum ist zu kurz für die Verwaltung.
Bei der Änderung des Bayerischen Kommunal-Abgabegesetzes (KAG) im März 2016 wurde eine 25-jährige Höchstfrist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen festgesetzt. Diese Regelung tritt zum 1. April 2021 in Kraft, erläuterte Schriftführerin Theresa Scholz von der Verwaltungsgemeindschaft (VG) Thannhausen bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte. Ab diesem Zeitpunkt können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, wenn Erschließungsstraßen nicht erstmals endgültig hergestellt wurden. Dies betreffe in Balzhausen immerhin 17 Straßen und Wege.
Straßenausbau-Pauschalen, deren Höhen noch nicht absehbar sind
Bei der weiteren Änderung des KAG im Juli 2018 wurden zudem die Straßenausbau-Beiträge zum Beginn der Jahres 2018 abgeschafft. Dadurch können nicht nur keine Erschließungs-, sondern auch keine Straßenausbaubeiträge von den Kommunen erhoben werden. Ab 2019 gewährt der Freistaat nur noch Straßenausbau-Pauschalen, deren Höhen noch nicht absehbar sind, erklärte Bürgermeister Daniel Mayer. Eines ist für Balzhausen sicher: Dass die Kosten für den endgültigen Ausbau der betroffenen Anlagen höher sein werden, als die Pauschale des Staates sein wird. Zudem seien die Gemeinden laut amtlicher Mitteilung nicht verpflichtet, diese Baumaßnahmen durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich nicht sinnvoll und zeitlich nicht machbar sei.
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