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Gemeinderatssitzung
22.05.2019

Bauvorhaben mit zu vielen Planabweichungen abgelehnt

Vorgelegte Bauplanung entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans Kellerberg II

Bau- und Verkehrsangelegenheiten standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Balzhausen, der es sich nicht leicht machte, gerechte Entscheidungen zu treffen. Der Plan für ein Einfamilienhaus mit Gerätehaus im Baugebiet Kellerberg II konnte keine Mehrheit finden, da dieser mehrere Befreiungen erforderlich machen würde. So ist er, auch wegen der Gleichbehandlung aller Bauherren nicht genehmigungsfähig, hieß es in der Sitzung.

Ein heimisches Ehepaar plant auf der Flur-Nummer 331/11 in der Bürgermeister-Sailer-Straße von Balzhausen im Baugebiet „Kellerberg II“ den Bau eines Einfamilienhauses mit Gerätehaus. Die Gebäude sollen elf auf 16,6 Meter beziehungsweise 4,24 auf acht Meter groß werden. Da sich die Bauherren nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplans (BBP) halten, wurden folgende Befreiungen beantragt: Die Baugrenze des Wohnhauses wird wegen der geplanten Doppelgarage im Erdgeschoss im Westen um 0,34 Meter überschritten. Der Kniestock dürfte nur 0,75 Meter Höhe haben, soll aber 1,3 Meter hoch werden, da auf die früher geplanten Dachausbauten verzichtet wurde.

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