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Gericht
13.01.2012

Beim Wort genommen

1000 Euro in bar: Die musste sich Elisabeth Walter erst vor Gericht erstreiten. Am Ende bekam sie Recht – ein Urteil mit Signalwirkung.
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1000 Euro in bar: Die musste sich Elisabeth Walter erst vor Gericht erstreiten. Am Ende bekam sie Recht – ein Urteil mit Signalwirkung.
Foto: Fotos: Czysz

Hagenriederin klagt gegen Versandhändler, der mit einem Glücksspiel lockte. ARD-Ratgeber berichtet am Samstag über den Fall mit Signalwirkung

Krumbach/Hagenried Ob Bargeldgewinn, Reise oder Sachpreise: Immer wider verstopfen dubiose Schreiben den Briefkasten und versprechen Supergewinne. Auch Elisabeth Walter aus Hagenried bei Münsterhausen freute sich über die „1000 Euro in bar“, die ihr in einer Prospektwerbung versprochen wurden. Doch das Glück stellte sich erst Monate später ein – nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Jetzt wird über den Fall in der ARD berichtet.

„Es ist ein Urteil mit Signalwirkung“, sagt Rechtsanwalt Klaus Omasreiter von der Krumbacher Kanzlei Schiersner & Kollegen, der Elisabeth Walter vor Gericht vertreten hatte. „Es gab bislang noch kein so klares Urteil.“ Omasreiter bezieht sich konkret auf den vorliegenden Fall des Versuchs einer Umgehung der gesetzlichen Vorschrift – danach hat der Versender von Gewinnzusagen den versprochenen Gewinn auch zu leisten. Um eine solche Verpflichtung zu vermeiden, habe der „3-Pagen-Versand“, von dem die Prospektwerbung stammte, seine Gewinnmitteilung gezielt so gestaltet, dass nach wortwörtlicher Auslegung keine eindeutige Gewinnzusage vorliegt. Laut dem Werbeprospekt, der Elisabeth Walter ins Haus geflattert war, standen demjenigen 1000 Euro zu, der auf einem Gewinnscheck den Schriftzug „1000 Euro in bar“ in einem Kreis frei rubbelt. Tatsächlich erschienen bei der Hagenriederin die Worte „in bar“ im Kreis. „1000 Euro“ war allerdings halbkreisförmig über denselben gedruckt. Hatte Elisabeth Walter nun gewonnen oder nicht?

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