Besserer Schutz für Schuldner
Landkreis Die Schuldnerberatung beim Landratsamt Günzburg weist auf die gesetzliche Neuregelung zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos hin. Die Neuregelung gilt seit 1. Juli. Künftig können Kunden mit ihrer Bank vereinbaren, dass ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Pro Jahr sind bundesweit mehrere Millionen Bürger von Kontopfändungen betroffen. Dies führt häufig zur Kündigung und zum Verlust des Kontos, teilt das Landratsamt mit.
Durch die Neuregelung wolle der Gesetzgeber erreichen, dass Schuldnern auch bei einer Kontopfändung ein ausreichender Betrag zur Sicherstellung der Existenz bleibt, um unabdingbaren Zahlungsverpflichtungen wie für Miete, Strom und Lebensunterhalt weiterhin nachkommen zu können. Auf dem P-Konto ist grundsätzlich ein Sockelbetrag von 985,15 Euro unpfändbar.
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