Das Erschließungsrecht beschäftigte den Deisenhauser Gemeinderat
An einigen Straßen herrscht noch Ausbau- oder Nachbesserungsbedarf, hieß es in der jüngsten Sitzung in Deisenhausen. Welche dies in den einzelnen Ortsteilen sind.
Das Thema „Erschießungsrecht“ beschäftige den Gemeinderat Deisenhausen in seiner jüngsten Sitzung. Das geänderte bayerische Kommunalabgabengesetz lässt eine Abrechnung nach Erschließungsrecht (Anlieger 90 Prozent, Gemeinde 10 Prozent) nicht mehr zu, wenn seit dem Beginn der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsstraße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für sogenannte „Altlasten“, also Straßen, die schon mehr als 25 Jahre im unfertigen Zustand sind, gibt der Gesetzgeber den Gemeinden eine Frist bis zum 1. April 2021, diese endgültig herzustellen und abzurechnen.
In der Gemeinde Deisenhausen wären dies nach Einschätzung der Verwaltung sechs Straßen. Lediglich bei einer Straße stellte der Gemeinderat Bedingungen an die Anlieger, damit sie von einem teuren Gesamtausbau verschont bleiben würden.
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