Debatte um Photovoltaik in Aichen
Verschiedene ortsplanerische Themen diskutiert
Als Träger öffentlicher Belange muss die Marktgemeinde zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage“ der Gemeinde Aichen Stellung nehmen. Einigen Räten ist der Standort der geplanten Anlage in der gewünschten Dimension ein Dorn im Auge. CSU-Fraktionsvorsitzender Manfred Krautkrämer sieht darin eine Verschandelung der Landschaft, da der Standort von der nach Aichen führenden Kreisstraße aus extrem einsehbar ist und zudem wertvolles Ackerland verschwendet wird. Auf sein Drängen hin soll nicht nur sein Standpunkt in die Stellungnahme der Marktgemeinde zu dem Vorhaben eingebracht werden.
Nicht ganz ohne Diskussionen verlief in der Sitzung des Marktgemeinderates die Aufarbeitung der Stellungnahmen von privater Seite und einiger Behörden zur Einbeziehungssatzung Lehenstraße-Ost in Lauterbach. Ein Landwirt befürchtet, dass ihm bei Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe durch Emissionen wie Geruch, Staub und Lärm vonseiten des Bauwerbers langfristig Ärger drohen könnte und eine künftige Ausweitung seiner Landwirtschaft verwehrt bleibe. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerische Bauernverband stehen dem Landwirt zur Seite. Vonseiten des Landratsamtes bestehen zu dem Bauantrag keine Bedenken, da, und so argumentiert auch die Marktgemeinde, in wesentlich geringerem Abstand zu dem landwirtschaftlichen Betrieb bereits Wohnhäuser stehen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist das fragliche Gebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen und ein Neubau daher als gerechtfertigt anzusehen. Um möglichen Ärger in Zukunft auszuschließen, schlägt Manfred Krautkrämer vor, dass der Bauwerber eine Grunddienstbarkeit dahingehend eintragen lässt, dass er mögliche Belastungen durch den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb in Kauf nimmt. Die Räte sind damit allesamt einverstanden, der Planer soll dahingehend Kontakt mit dem Bauwilligen aufnehmen.
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