Die hohe Bedeutung der Erschließungsbeiträge
Breitenthaler Gremium befasst sich mit Auswirkung der bevorstehenden Gesetzesänderung
Das Gesetz zur Änderung zum Kommunalabgabengesetz (KAG) bezüglich der Einführung einer neuen 25-jährigen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 1. April 2021 hat für die Kommunen eine enorme Bedeutung. Geht es doch darum, ob im Gemeindegebiet Erschließungsanlagen vorhanden sind, bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31. März 1996 erfolgt ist, die aber noch nicht abgeschlossen und abgerechnet worden sind. Solche Anlagen wären dann endgültig herzustellen und bis zum 1. April 2021 nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen, ansonsten würde die Gemeinde auf ihr zustehende Beitragseinnahmen verzichten. Mit diesem Thema befasste sich das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung, nachdem das Landratsamt Günzburg auch die Gemeinden in der VG Krumbach in einem Schreiben aufgefordert hat, einen Bericht zum aktuellen Sachstand bis 28. Februar abzugeben.
Es sei ein Beschluss zu fassen, bezügliche Akten dahingehend zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte ergeben, die für das neue Gesetz relevant sind. Bürgermeisterin Gabriele Wohlhöfler zitierte das Schreiben des Landratsamtes und schlug vor, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und die Verwaltung und Gemeinde zu einer Aktenprüfung zu beauftragen, um den Sachstandsbericht termingerecht erstellen zu können. Dazu kam ein einstimmiger Beschluss zustande.
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