Der Eberhauser Bebauungsplan ist in der Endphase
Plus Welche Bedenken Landratsamt und Kreisheimatpfleger haben und wie es weiter geht.
Nach einem zweiten „Durchgang“ mit den Trägern öffentlicher Belange stand nun nichts mehr im Wege zur Beschlussfassung des Gemeinderates zum Bebauungsplan „Im Eichet Süd“ in Ebershausen. Wie berichtet, bestand der Wunsch zweier Grundstücksbesitzer, westlich des Sportplatzes eine Bebauung vorzunehmen, worauf der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes in die Wege leitete. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von ca. 2700 Quadratmetern umfasst zwei Grundstücke, auf denen drei Wohnhäuser errichtet werden können. Das Plangebiet grenzt an den Siedlungsbestand im Norden und an landwirtschaftlich genutzte Flächen im Osten und Süden sowie im Süden an den Sportplatz des FC Ebershausen an. Aufgrund der Beschlussfassung zu diesem Baugebiet erfolgte seitens des Planungsbüros Kling Consult eine „frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“. Die Abwägung der Stellungnahmen bildete nun das Hauptthema. Obwohl die Baugrenze in einer Entfernung von 30 Meter zum Waldrand festgelegt ist, bestehen seitens der Fachbehörde Forsten im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach, keine Einwände. Der Fachbereich Landwirtschaft teilte mit, dass die aus den direkt angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehenden Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen zu dulden sind.
Der Ortsrand von Ebershausen wirkt "ausgefranst"
Sehr kritisch äußerte sich der Kreisheimatpfleger vom Landkreis Günzburg, der in seiner Argumentation der Stellungnahme des Landratsamtes folgte. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege würde mit einer weiteren Bebauung in diesem Bereich der derzeitige Ortsrand „übersprungen und in den harmonischen Übergangsbereich zum anschließenden Wald eingegriffen“. Nach seiner Einsichtnahme kommt der Kreisheimatpfleger zu dem Ergebnis, dass das Landschaftsbild am Ortsrand von Ebershausen eine erhebliche Störung erfährt. Der Ortsrand wirke „ausgefranst“ und die Entfernung zum Waldsaum sei zu gering. Die vorgesehene Planung sei noch einmal zu überdenken.
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