Ebershausen muss weniger für Radweg zahlen
Im Gemeinderat gab es für die Mitglieder eine angenehme Überraschung. Am Ortsrand soll ein neues Baugebiet entstehen.
In der nur wenige Punkte umfassenden Tagesordnung in der Sitzung des Gemeinderates Ebershausen befasste sich das Gremium mit der Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Eichet Süd“. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von rund 2700 Quadratmetern umfasst zwei Grundstücke, auf denen die Besitzer beabsichtigen, Wohnhäuser zu errichten. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand im unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsbestand. Nach Osten und Süden schließen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Westen der Sportplatz an. Die Flurbezeichnung „Im Eichet“ gab schon vor Jahren einer Straße im benachbarten Baugebiet den Namen. Weil die vorgesehene Baufläche im Außenbereich liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit sollen die „planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen am südöstlichen Ortsrand zur Deckung der Wohnbaulandnachfrage geschaffen werden“, so die Begründung zur Genehmigung. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Eichet Süd“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ mit der Auflage, dass die damit verbundenen Kosten einschließlich Erschließungsmaßnahmen von den Grundstücksbesitzern übernommen werden, einstimmig.
Von Ebershausen nach Hairenbuch radeln
Nicht nur Bürgermeister Herbert Kubicek sondern auch die Ratsmitglieder waren vom Ergebnis der endgültigen Abrechnung der Kosten für den Radweg von Ebershausen nach Hairenbuch angenehm überrascht: Der Anteil für die Gemeinde Ebershausen ist niedriger als angenommen ausgefallen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 680 000 Euro und nach Abzug der großzügig ausgefallenen Fördermittel von Staat und Landkreis sowie dem Anteil für die Nachbargemeinde Waltenhausen verbleibt für die Gemeinde Ebershausen noch ein Betrag von 64 000 Euro zur Zahlung.
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