Ein Natur-Kneippbecken für Ziemetshausen
Wo sich die Räte ein Kneippbecken und einen Wasserspielplatz vorstellen können und was jetzt unternommen wird
Der erst seit wenigen Monaten amtierende Marktgemeinderat mit Bürgermeister Ralf Wetzel an der Spitze sieht sich von Beginn an mit vielfältigen Themen beschäftigt. So auch bei der jüngsten Zusammenkunft, der eine Bauausschusssitzung vorausging.
Tiny House Der formfreie Antrag eines Bürgers aus Uttenhofen zur Aufstellung eines bereits vorhandenen Tiny Houses auf seinem Grundstück liegt im Widerspruch zur rechtlichen Beurteilung durch das Landratsamt Günzburg in einem ähnlich gelagerten Fall, hieß es. Entgegen der Meinung des Antragstellers, wonach es sich hier nicht um eine bauliche Anlage gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO handelt, betrachtet dies die Verwaltung sehr wohl als eine solche, die zur Aufstellung einen Bauantrag bedingt. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Achsen und Räder an dem Tiny House verbleiben und nach Ansicht des Bürgers der jederzeit fahrbereite Trailer als Wohnwagen gelten könne. In seinem Antrag ist erwähnt, dass auch Feriengästen die Möglichkeit einer Unterkunft geboten werden solle. Somit ist nach Ansicht der Verwaltung sowohl der subjektive Wille des Antragstellers wie auch die objektive Widmung eines Tiny Houses darauf gerichtet, dieses überwiegend ortsfest zu benutzen. Hinzu kommt, dass anlässlich eines anderweitig erforderlichen Ortstermins festgestellt wurde, dass das umstrittene Objekt nicht nur im Hochwassergebiet liegt, sondern in seiner Aufstellungsart auch als Staugefahr für Hochwasser und zur Abflussbehinderung des Wassers beiträgt.
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