Der umständliche Weg eines Bauantrags
Gemeinderat beschließt Änderung der Baubedingungen und ermöglicht so Neubau
Der Bauantrag eines heimischen Paares aus dem Ortsteil Winzer war bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Aletshausen erneut Thema. Dieses hat im Mai 2019 einen Bauplan eingereicht, der nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes (BBP) entsprach und bei dem Befreiungen notwendig gewesen wären. Bürgermeister Georg Duscher und das Ratsgremium hatten damals Bedenken, ob das Landratsamt (LRA) den Bauplan überhaupt genehmigen werde, und lehnten den Antrag einstimmig ab. Um Sicherheit zu bekommen, empfahl Duscher, zuerst mit dem LRA Rücksprache zu halten.
Kurz zur Vorgeschichte: Da in Winzer der Bedarf nach Bauplätzen bestand, hatte sich die Gemeinde Ende 2014 entschlossen, im vereinfachten Verfahren eine Einbeziehungs-Satzung (EBS) für das Gebiet „Südwestlicher Ortsrand“ zu erstellen. Dies war erforderlich, da kein Flächen-Nutzungsplan für das Dorf existiert. Nun wurde diese EBS zum Pferdefuß, da sich die Bauherren nicht an die Vorgaben des BBP hielten und etliche extreme Befreiungen beantragt hatten.
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