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Landkreis Günzburg
18.04.2021

Ellzee: Handgemenge nach Verkehrsunfall - zwei Personen leicht verletzt

Nach einem Unfall auf der B16 bei Ellzee kam es zwischen zwei Fahrern zu einem Handgemenge (Symbolbild).
Foto: Alexander Kaya

Nach einem Verkehrsunfall auf der B 16 gerieten zwei Fahrer in einem Streit aneinander. Die Polizei leitet gegen beide ein Ermittlungsverfahren ein.

Am Samstag, gegen 19.10 Uhr ereignete sich auf der B 16 bei Ellzee ein Verkehrsunfall. Der 51-jährige Unfallverursacher befuhr laut Bericht der Polizei mit seinem Pkw-/Anhängergespann die B 16 in Fahrtrichtung Ichenhausen. Hierbei fiel, so die Polizei weiter, ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Schubkarren von der Ladefläche des Anhängers auf die Fahrbahn. In Folge dessen kollidierte ein zeitgleich entgegenkommender 43-jähriger Fahrer mit seinem Pkw leicht mit dem Schubkarren. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Streitigkeit, welche laut Polizei in einem Handgemenge zwischen den beiden Fahrzeugführern endete. Beide Personen wurden hierbei leicht verletzt, benötigten jedoch keine weitere Behandlung. Gegen beide Personen wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro, berichtet die Polizei abschließend.

1650 Euro Schaden: Am Samstag, gegen 14.45 Uhr, befuhr ein 34-jähriger Mann mit seinem Pkw die Straße GZ 25 aus Richtung Hagenried kommend in südlicher Richtung (Fahrtrichtung „Hagenrieder Kreuzung“). Eine 35-jährige Frau fuhr zeitgleich in die entgegengesetzte Richtung. In der ersten Linkskurve (von der "Hagenrieder Kreuzung" kommend) kam es laut Polizei zum Streifzusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei ein Gesamtsachschaden in Höhe von geschätzt etwa 1650 Euro entstand. Beide Unfallbeteiligte behaupten, dass der jeweilige andere Fahrer zu weit links gefahren sei. Aufgrund fehlender neutraler Zeugen sowie nicht vorhandener Unfallspuren konnte, so die Polizei in ihrem Bericht, nicht geklärt werden, welcher der beiden Unfallbeteiligten gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.

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