Feuerwerk an Silvester verboten
Landkreis beschließt Corona-Regeln für den Jahreswechsel
Der Landkreis Günzburg erlässt mit Wirkung zum Montag, 21. Dezember, eine neue Allgemeinverfügung und widerruft damit die Allgemeinverfügung vom 30. November, teilt das Landratsamt mit. Die neue Verfügung betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: Besuche in Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern an Silvester.
Demnach bleibt es dabei, dass Seniorenheime und andere soziale Einrichtungen nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden dürfen. Das Ergebnis darf dabei weiterhin nicht älter als 24 Stunden sein, der Test selbst nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Diese Regelung gilt nun auch für den Besuch von Krankenhäusern im Landkreis Günzburg, ebenfalls für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem ist jeder Besucher der Einrichtungen verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
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