Freispruch ist rechtskräftig: Prozess gegen Ex-Anwalt ist vorbei
Wegen Anstiftung zur Falschaussage war ein ehemaliger Anwalt aus dem Landkreis Günzburg angeklagt. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen.
Das Strafverfahren gegen einen früheren Rechtsanwalt aus dem südlichen Landkreis Günzburg und seinem ehemaligen Mandanten ist beendet. Wie das Landgericht Memmingen mitteilte, wurde das Berufungsverfahren abgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft Memmingen ihre Berufung zurückgenommen hat. Wie berichtet, hatte der Prozess rund um den Verkauf eines 2,5 Millionen Euro teuren Reiterhofs im Landkreis Unterallgäu vergangene Woche in Memmingen seine Fortsetzung gefunden.
Landgericht regte an, Berufung zurückzuziehen
Der frühere Anwalt war angeklagt, seinen damaligen Mandanten zur Falschaussage in einem Zivilprozess, in dem um den geplatzten Verkauf des Hofs gestritten wurde, gedrängt zu haben. Der mitangeklagte Unternehmer hatte später sich und den Ex-Anwalt angezeigt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Günzburg sie wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. In der Berufungsverhandlung in Memmingen hatten alle Beteiligten erneut ausgesagt, darunter das Paar, das den Hof hatte kaufen wollen, sowie die in Kempten ansässige Maklerin.
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