Gefängnisstrafe für Krumbacher Hundebesitzer
Ein 59-Jähriger wird wegen eines Faustschlags und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Die Biss-Attacke seines Hundes auf ein Mädchen in Krumbach wird dagegen separat verhandelt.
Die Biss-Attacke einer Englischen Bulldogge gegen ein sechsjähriges Kind in Krumbach im Oktober vergangenen Jahres hatte für großes Aufsehen gesorgt. Der 59-jährige Halter des Tieres war vom Amtsgericht wegen dieser Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Lesen Sie dazu auch: Nach Biss in Krumbach: Maulkorb- und Leinenzwang für den Hund). In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen wurde der Mann am Freitag erneut verurteilt, aber nicht wegen der Hundeattacke. Dieses Verfahren wird separat verfolgt, weil diesmal ein wichtiger Zeuge fehlte.
Hund biss Mädchen in die Wange
Der Vierbeiner war in der Heinrich-Sinz-Straße im Stadtzentrum völlig überraschend aus einer Hofeinfahrt gestürmt und hatte das von seinem Vater begleitete Mädchen in die linke Wange gebissen. Eine tiefe Fleischwunde war die Folge. Das Kind hat den Vorfall recht gut verarbeitet, aber nach wie vor große Angst vor Hunden, wie ihr Vater vor Gericht sagte. Vorsitzender Richter Klaus Mörrath trennte jedoch diesen Teil des Verfahrens ab, weil ein Bekannter des Hundebesitzers nicht als Zeuge zur Verfügung stand. So blieb es bei den anderen angeklagten Delikten, die auch nicht gerade harmlos waren. Bei einer Auseinandersetzung hatte der Angeklagte einem koreanischen Professor einen Faustschlag versetzt, als dieser mit seinem Auto nicht aus der vom Angeklagten blockierten Hauseinfahrt kam. Außerdem war der 59-Jährige mehrfach ohne gültigen Führerschein mit seinem Auto gefahren. Einmal wurde er von der Polizei erwischt. Da behauptete er, er besitze einen griechischen Führerschein, hatte ihn aber nicht dabei. Die Beamten ließen ihn weiterfahren.
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